Bereit für Münster

Dr. med. Gerald Quitterer, Präsident der BLÄK

Seit Jahren sind wir Ärzte der Gegenpol zu den Begehrlichkeiten, die die Politik weckt. Wir greifen als Korrektiv ein und folgen damit unserem im Sozialgesetzbuch (SGB) V als ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig definierten Behandlungsauftrag, der das Maß des Notwendigen nicht überschreiten darf; diese Bürde tragen nicht nur die Delegierten zum Deutschen Ärztetag in Münster, sondern auch jeder Arzt vor Ort.

Unser Wissen und unsere Erfahrung müssen einfließen, wenn Gesetze formuliert werden, die das Gesundheitswesen regulieren wollen. Vor allem, wenn dabei das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient in seinen Grundfesten betroffen ist. Der geschützte Raum der Arzt-Patienten-Beziehung ist unantastbar. Für Politik und kommerzielle Interessen.

Wenn es darum geht, ob ärztliches Handeln erlaubt ist, reicht unsere Berufsordnung dafür aus. Wer beispielsweise kompetent über Schwangerschaftsabbrüche informiert, darf nicht der Gefahr ausgesetzt sein, hierfür bestraft zu werden.

In unserer Berufsordnung ist Einflussnahme Dritter durch Annahme von Vorteilen, welcher Art auch immer, verboten. Dennoch hat man uns in ein Antikorruptionsgesetz gezwängt.

Die Selbstbestimmung am Lebensende und der Wunsch des Menschen, sterben zu dürfen, wenn er schwer und unheilbar erkrankt ist und nicht mehr therapierbare Schmerzen zu einem unerträglichen Leiden führen, muss gewahrt sein. Die Entscheidung darüber, ob wir hier als Ärzte helfen dürfen, soll nicht an einem Gesetz scheitern, das unsere besondere Fürsorgepflicht in der Betreuung unserer Patienten in dieser existenziellen Situation reglementiert und einschränkt.

Ein weiteres Beispiel der Einflussnahme auf ärztliches Handeln ist die Idee nach Einführung einer Impfpflicht. Pflicht führt zu Ablehnung und dem Ruf nach Ausnahmen. Wer soll diese bescheinigen? Sinnvoller sind Aufnahmebeschränkungen von Kindertagesstätten für Ungeimpfte und ein vernünftiges Bonusprogramm der Krankenkassen für einen kompletten Impfstatus. Unabhängig von der Sinnhaftigkeit einer Impfpflicht, ist das Impfen ärztliche Kernaufgabe und nicht die von Apothekern oder Verwaltungsaufgabe von Schulen. Das Problem der Grippeimpfung geht nicht zu Lasten der Ärzteschaft, sondern der ungenügenden Impfdosen und einer unsäglichen Regressgefahr.

Auf dem 122. Deutschen Ärztetag in Münster geht es um uns und unsere Gesundheit. Sie ist nicht minder wichtig, als das Wohl unserer Patienten. Dafür müssen wir die Arbeitsbedingungen in den Kliniken und in der ambulanten Versorgung so gestalten, dass wir diesen schönen Beruf gut leben können.


www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/122-deutscher-aerztetag-2019/programm/


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