130. Deutscher Ärztetag in Hannover
130. Deutscher Ärztetag in Hannover
Mit gesundheitspolitischen Grundsatzreden von Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wurde am 12. Mai 2026 im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums der 130. Deutsche Ärztetag (DÄT) in Hannover eröffnet. Der viertägige Kongress widmete sich schwerpunktmäßig Konzepten zur Weiterentwicklung der Suchtmedizin. Darüber hinaus berieten die Abgeordneten über die Modernisierung der ärztlichen Weiterbildung und Berufsordnung sowie über das ärztliche Personalbemessungssystem der BÄK. Im Rahmen der Hauptversammlung fassten die Abgeordneten mehrere wegweisende Beschlüsse. So sprach sich der DÄT für einen grundlegenden Paradigmenwechsel hin zu mehr Prävention und Gesundheitsförderung, für eine praxistaugliche Notfallreform sowie für eine Stärkung der Krisenresilienz des Gesundheitswesens aus. Zudem wurde mit großer Mehrheit eine Überarbeitung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gefordert.

Abb 1.: Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, im Gespräch mit Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, und Belit Onay, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, bei der Eröffnung des 130. Deutschen Ärztetages in Hannover.
Scharfe Kritik am „Spargesetz“ der Bundesregierung
Nach den Grußworten von Dr. Marion Renneberg, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen, des niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies und von Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay, begann BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt mit seiner Rede.
Im Zentrum seiner Ausführungen stand die Frage, wie die dauerhafte Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems gesichert werden kann – eine Herausforderung, die angesichts geopolitischer Spannungen, wirtschaftlicher Unsicherheiten und des Fachkräftemangels weiter an Dringlichkeit gewinne. Vor diesem Hintergrund übte Reinhardt deutliche Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung.
Es handle sich um „ein reines Spargesetz“ und keineswegs um eine historische Sozialreform, wie von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) behauptet. Besonders scharf kritisierte Reinhardt, dass Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht von milliardenschweren versicherungsfremden Leistungen entlasten wolle. Stattdessen werde der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds im kommenden Jahr im Saldo um 1,75 Milliarden Euro gekürzt. „Das ist Haushaltskonsolidierung zulasten der Versicherten, der Patientinnen und Patienten und mittelbar auch der Beschäftigten im Gesundheitswesen“, erklärte Reinhardt. Er forderte eine regelgebundene, transparente Ausgestaltung des Bundeszuschusses, der sich an den tatsächlichen Kosten versicherungsfremder Leistungen orientieren müsse.
Zahlreiche Einzelmaßnahmen des aktuellen Gesetzentwurfs stießen bei Reinhardt auf Kritik. So sei es widersprüchlich, bewährte Instrumente wie offene Sprechstunden und zentrale Terminvergabesysteme beizubehalten, ihnen aber gleichzeitig die finanzielle Grundlage zu entziehen. Ebenso problematisch seien die geplanten Änderungen bei der Refinanzierung von Tarifsteigerungen in Krankenhäusern sowie das verpflichtende Zweitmeinungsverfahren. Reinhardt plädierte für einen Neustart des Reformprozesses gemeinsam mit allen Akteuren der Versorgung.

Abb 2.: Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, forderte in seiner politischen Grundsatzrede nachhaltige Strukturreformen statt kurzfristiger Sparmaßnahmen.
Forderung nach strukturellen Reformen
Reinhardt verband seine Kritik mit konkreten Reformvorschlägen. Zentral sei die rasche Einführung eines verbindlichen primärärztlichen Versorgungssystems mit funktionierender Ersteinschätzung und koordinierter Patientensteuerung. Ein ungesteuerter Zugang zum Gesundheitswesen bringe das solidarische System zunehmend an seine Grenzen. Die Versorgung müsse sich wieder stärker an den Grundsätzen des § 12 SGB V orientieren – also ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Nicht jede medizinisch mögliche Leistung sei notwendig oder finanzierbar.
Parallel dazu forderte er eine stärkere strukturelle und finanzielle Verankerung von Prävention und Gesundheitskompetenz. Als konkretes Instrument schlug Reinhardt einen steuerfinanzierten Public-Health-Fonds vor. Er könne etwa durch Abgaben auf Alkohol, Zucker und Tabak gespeist werden. Gleichzeitig senkten höhere Preise auf gesundheitsschädliche Produkte nachweislich den Konsum und erhöhten insbesondere für Kinder und Jugendliche die Einstiegshürden.
Abb 3.: Bundesgesundheitsministerin Warken verteidigte das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz der Bundesregierung mit Verweis auf die klamme Haushaltslage der gesetzlichen Krankenkassen.
Warken verteidigt Sparmaßnahmen
Anschließend betrat Bundesgesundheitsministerin Warken das Podium. In ihrer Rede verteidigte Warken die geplanten Einsparungen im Gesundheitswesen und bezeichnete sie als unvermeidbar. Die Reform sei zwar „eine Zumutung, aber notwendig“, da die finanzielle Lage der GKV keine Alternative lasse. Nach Daten des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) drohe 2027 ein Finanzloch von rund 15 Milliarden Euro. Warken bekräftigte, dass das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden solle – entgegen der Forderung von Reinhardt, den Prozess neu zu starten. Das parlamentarische Verfahren bewege sich laut Warken im üblichen Zeitrahmen.
Die Ministerin zeigte Verständnis für die Kritik aus der Ärzteschaft, verwies jedoch auf die „finanziellen Entwicklungen der vergangenen Jahre“, die kein System dauerhaft verkrafte. Künftig müsse die GKV wieder stärker einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik folgen. Dazu gehöre auch der Abbau von „Sondervergütungen in den Arztpraxen“, etwa aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz, die laut Warken „die Versorgung nicht verbessert“ hätten. Dabei gehe es vor allem um die Vermittlungsvergütungen. Zudem kündigte sie an, Leistungen ohne ausreichende Evidenz – darunter Cannabisblüten und Homöopathie aus dem Leistungskatalog zu streichen und das anlasslose Hautkrebsscreening auf den Prüfstand zu stellen.
Mit Blick auf weitere Reformen stellte Warken einen Gesetzentwurf zu einem Primärversorgungssystem für den Sommer in Aussicht und versprach den Verbänden längere Beteiligungsfristen als beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Auch die Reform der Ärztlichen Approbationsordnung sowie die GOÄ-Novelle sollen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Ein Gutachten zur Kostenentwicklung der GOÄ habe das BMG bereits in Auftrag gegeben.
Florian Wagle (BLÄK)
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