Serie: Die BLÄK
Ärztehaus Bayern
I. Grundlagen der funktionalen Selbstverwaltung
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist die berufsständische Vertretung aller Ärztinnen und Ärzte im Freistaat Bayern. Sie nimmt eine besondere Rolle ein: Als Körperschaft des öffentlichen Rechts verbindet sie die funktionale Selbstverwaltung des ärztlichen Berufsstandes. Ziel ist es, die Qualität der ärztlichen Berufsausübung zu sichern, Patientinnen und Patienten zu schützen und die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems aktiv mitzugestalten. Damit steht die Kammer für ein bewährtes Modell, das fachliche Expertise, demokratische Mitwirkung und Gemeinwohlorientierung miteinander verbindet.
Wie die BLÄK funktioniert
Die BLÄK handelt eigenverantwortlich im öffentlichen Interesse. Ihre demokratische Legitimation ergibt sich aus der Selbstverwaltung: Die Mitglieder wählen ihre Delegierten, die über Satzungen, Ordnungen und die Beitragsstruktur entscheiden. Auf diese Weise wirken alle Ärzte in Bayern mittelbar an der Darstellung ihres Berufsstandes mit.
Zu den zentralen Aufgaben der BLÄK zählen insbesondere:
- die Erarbeitung, Weiterentwicklung und Überwachung der Berufsordnung,
- die Organisation und Qualitätssicherung der ärztlichen Weiterbildung,
- die Förderung der ärztlichen Fortbildung,
- die Durchführung von Gutachter- und Schlichtungsverfahren zur neutralen Klärung von Konflikten zwischen Ärzten sowie Patienten oder innerhalb der Ärzteschaft,
- die Mitwirkung an gesundheitspolitischen Prozessen, Stellungnahmen und Leitlinien,
- die Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung.
In dieser funktionalen Selbstverwaltung übernimmt die Kammer staatlich übertragene Aufgaben und setzt sie mit der Fachkenntnis und Erfahrung der Berufsangehörigen um. Das gewährleistet sachgerechte, praxisnahe Entscheidungen bei gleichzeitiger Wahrung der Eigenverantwortung.
Finanzierung der Aufgaben
Um ihre gesetzlichen Aufgaben dauerhaft, unabhängig und verlässlich erfüllen zu können, erhebt die BLÄK Mitgliedsbeiträge. Diese bilden die finanzielle Grundlage für die Arbeit der Kammer – von der Durchsetzung der Berufsordnung über die Organisation von Weiter- und Fortbildung bis hin zur Qualitätssicherung und zur Mitwirkung der Ärzteschaft im Gesundheitssystem.
Die Unterlagen zur Durchführung der Beitragserhebung für die BLÄK werden ab Februar an alle Ärztinnen und Ärzte in Bayern versendet, die Mitglied eines ärztlichen Kreisverbandes sind. Die Durchführung der Beitragserhebung für den jeweiligen ärztlichen Kreisverband erfolgt zentral durch die BLÄK, sofern der jeweilige Kreisverband diese Aufgabe an die BLÄK übertragen hat.
Die Beitragsordnung der BLÄK unterliegt klaren, transparenten Regeln. Sie wird von den gewählten Delegierten auf dem Bayerischen Ärztinnen- und Ärztetag beschlossen, bestätigt oder angepasst. Dabei werden unterschiedliche berufliche Situationen ebenso berücksichtigt wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitglieder. So stellt die Kammer sicher, dass die Finanzierung der Selbstverwaltung solidarisch und fair ausgestaltet ist. Mitgliedsbeiträge sind damit mehr als ein Finanzierungsinstrument: Sie sichern die Unabhängigkeit der Kammer, schaffen Transparenz und stärken das Vertrauen in die Fähigkeit der Ärzteschaft, Verantwortung für eine leistungsfähige medizinische Versorgung zu übernehmen.
Der ärztliche Beruf als öffentliche Aufgabe
Ärztliches Handeln dient dem Schutz von Leben und Gesundheit – den höchsten Rechtsgütern unserer Gesellschaft. Der ärztliche Beruf ist daher kein Gewerbe, sondern eine öffentliche Aufgabe. Ärzte tragen Verantwortung nicht nur für einzelne Patienten, sondern auch für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung.
Die Bayerische Verfassung verpflichtet den Staat, das geistige und körperliche Wohl aller Einwohnerinnen und Einwohner zu schützen und die öffentliche Gesundheit zu fördern. Die BLÄK wirkt als zentrales Instrument, um diese Ziele fachlich fundiert und nachhaltig umzusetzen. Sie bündelt die Expertise der Ärzteschaft und sorgt dafür, dass gesetzliche, fachliche und ethische Standards eingehalten werden.
Den rechtlichen Rahmen hierfür setzt das Bayerische Heilberufe-Kammergesetz. Es überträgt der Kammer ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten, regelt ihre demokratische Struktur und legitimiert die Erhebung von Beiträgen zur Finanzierung ihrer öffentlichen Aufgaben.
Politische Einordnung
Die BLÄK ist fest in das Gesundheitssystem des Freistaates eingebunden und arbeitet als kompetente Ansprechpartnerin für Politik, Verwaltung und öffentliche Institutionen. Sie bringt ärztliche Fachkompetenz in Gesetzgebungsverfahren, Verordnungen, Leitlinien und gesundheitspolitische Entscheidungen ein und unterstützt die Umsetzung von Reformen und
Qualitätsstandards.
Damit erfüllt die Kammer nicht nur eine berufsinterne Funktion, sondern leistet einen aktiven Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen, patientenorientierten und nachhaltigen medizinischen Versorgung in Bayern. Die Beiträge der Mitglieder sind die Voraussetzung dafür, dass diese Verantwortung dauerhaft, unabhängig und verlässlich wahrgenommen werden kann.
Demokratische Legitimation und Teilhabe
Als Selbstverwaltung der Ärzteschaft lebt die BLÄK von der aktiven Mitwirkung ihrer Mitglieder. Die demokratische Wahl von Delegierten, die über Satzungen, Ordnungen und die Beitragsordnung entscheiden, stellt sicher, dass die Beschlüsse der Kammer den Interessen der gesamten Berufsgruppe Rechnung tragen. Gleichzeitig stärkt dieses Verfahren die Legitimation der Kammer und gewährleistet nachvollziehbare, fachlich fundierte Entscheidungen.
Mit ihrer Aufgabenwahrnehmung, ihrer demokratischen Struktur und der solidarischen Beitragsfinanzierung trägt die BLÄK wesentlich dazu bei, die medizinische Qualität im Interesse der Patientensicherheit langfristig zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für den ärztlichen Berufsstand auf hohem fachlichem und ethischem Niveau zu erhalten.
Ines Stefanie Wagner (BLÄK)
Teilen:
Das könnte Sie auch interessieren:


