Klares Mandat

Bayerische Delegierte auf dem außerordentlichen Deutschen Ärztetag. Foto: © Ines Engelmohr

Die 250 Delegierten des außerordentlichen Deutschen Ärztetages haben am 23. Januar in Berlin den Verhandlern der Bundesärztekammer (BÄK) bei der Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) den Rücken gestärkt, denn mit großer Mehrheit stimmten sie für einen entsprechenden Leitantrag des BÄK-Vorstandes. Damit ist der Weg frei für die Weiterführung der Verhandlungen mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sowie der Privaten Krankenversicherung (PKV). „Dieses Votum entspricht dem Beschluss des Vorstandes der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK)“, kommentiert BLÄK-Präsident Dr. Max Kaplan das Ergebnis erleichtert. In dem Antrag beauftragen die Abgeordneten den GOÄ-Ausschuss der BÄK, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die neue GOÄ eine „doppelte Schutzfunktion“ für Ärzte und Patienten erfüllt. Die Gebührenordnung schützt einerseits die Patienten vor finanzieller Überforderung und sorgt andererseits für eine adäquate Honorierung der qualitativ hochwertigen ärztlichen Leistungen. Außerdem appellieren die Delegierten an die Bundesregierung, die Novelle der GOÄ noch in dieser Legislaturperiode in Kraft zu setzen. Die Delegierten überwiesen Anträge, die eine Unterbrechung der laufenden Verhandlungen bedeutet hätten, an den zuständigen Ausschuss. Kaplan: „Ich werte dieses Ergebnis als einen Vertrauensbeweis, aber auch als einen klaren Auftrag an den BÄK-Vorstand und die Verhandlungsführer.“

Emotionale Debatte

Dabei verlief die Debatte phasenweise recht kontrovers und emotional. Nach der Grußadresse des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, und den Vorträgen von BÄK-Präsident Professor Dr. Frank Ulrich Montgomery, Dr. Bernhard Rochell, Verhandler auf BÄK-Seite und Dr. Elmar Wille, Vizepräsident der Ärztekammer Berlin und Sprecher für die Kritiker der GOÄ-Novelle, forderten einige Redner den absoluten Stopp der Verhandlungen, andere Nachverhandlungen in Einzelpunkten und die Mehrheit die Weiterführung der aktuellen Verhandlungen. Insbesondere die Sorge, dass die Freiberuflichkeit in Gefahr geraten könne, wenn im Zuge der GOÄ-Novellierung der Paragrafenteil der GOÄ sowie auch der § 11 der Bundesärzteordnung (BÄO) geändert würden, kam zum Ausdruck. Im § 11 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die GOÄ festgelegt. Änderungen in beiden Bereichen seien allerdings nötig, um die Vorgaben des Gesetzgebers einzuhalten, erläuterten Mitglieder des BÄK-Vorstandes sowie Rochell. Im Zuge der Änderung des § 11 der BÄO ist auch die Gründung einer Gemeinsamen Kommission (GeKo) vorgesehen, die Empfehlungen zur Weiterentwicklung der GOÄ abgeben soll. Die GeKo ist mit vier ärztlichen Mitgliedern sowie je zwei Vertretern der PKV und der Beihilfe besetzt. Jedes Mitglied in der GeKo hat ein Veto-Recht, wobei das BMG immer – nicht nur im Streitfall – eine Lösung herbeiführen muss. Die Einrichtung der GeKo bereitete vielen Delegierten Probleme, da sie hier einen stärkeren Einfluss der PKV und der Beihilfe befürchten. Der Vorsitzende des GOÄ-Ausschusses der BÄK, Dr. Theodor Windhorst, fasste vor der Abstimmung über die Anträge in einem sehr engagierten Vortrag nochmal den Verhandlungsstand zusammen.

Resümee

Der Hausärzteverband sowie die Allianz Deutscher Ärzteverbände kündigten in einer gemeinsamen Mitteilung im Anschluss an den Ärztetag an, die Arbeit des Vorstandes sowie der Verhandlungsführer weiter kritisch zu begleiten. Bayerns Ärzte-Chef Kaplan fasste folgendes Resümee für die Weiterentwicklung der GOÄ: „Der BÄK-Vorstand wurde beauftragt, unter Beratung durch den Ausschuss ‚Gebührenordnung‘ die Gesetzesinitiative zur Anpassung der BÄO und den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem BMG freizugeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

» Noch nicht abgebildete innovative Leistungen müssen wie bisher durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte erbracht und analog mittels gleichwertiger vorhandener Gebührenposition abgerechnet werden können.

» Die Gehalts- und Kostenentwicklung einschließlich des Inflationsausgleichs sind zu berücksichtigen.

» Während der 36-monatigen Monitoring-Phase sind eventuelle Inkongruenzen hinsichtlich der Bestimmungen, der Legenden und Bewertungen der Positionen unter Anhörung der ärztlichen Verbände und Fachgesellschaften zu identifizieren und zu beheben. Die Praktikabilität und die Angemessenheit der neuen Steigerungssystematik soll überprüft und dabei festgestellte Mängel behoben werden.“

Zur GeKo sei eine nochmalige Klarstellung dahingehend nötig, dass es sich hier um ein beratendes Gremium ohne Rechtssetzungskompetenz handele, das Empfehlungen ausspreche. Der Vorstand der BÄK werde sich mit den an ihn überwiesenen Anträgen nochmals intensiv auseinandersetzen und diese – soweit noch möglich – berücksichtigen. Aber eines sei klar: „Der Beschluss ist kein Gesetz, der Ball liegt jetzt im Feld des BMG, das die Berufsverbände nochmals mit einbinden wird“, so Kaplan abschließend.

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