Etablierung eines Weiterbildungsregisters in Bayern
Etablierung eines Weiterbildungsregisters in Bayern
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) hat im Herbst 2025 mit dem Aufbau eines Weiterbildungsregisters begonnen. Sinn und Zweck des Weiterbildungsregisters ist, dass alle Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (WBA) erfasst werden, die sich in einer Facharztweiterbildung befinden, damit zu erwartende Engpässe in Facharztgruppen in der zukünftigen ärztlichen Versorgung in Bayern frühzeitig erkannt werden können. Das Register liefert daneben auch eine wichtige Datenbasis bezüglich Altersstruktur, Geschlechterverteilung, Teilzeitverhalten und zukünftig auch Daten über die Entwicklung der Weiterbildungszahlen über die Jahre hinweg.
Mangels eines solchen oder vergleichbaren Registers konnte die BLÄK bisher der Berufs- und Gesundheitspolitik keine entsprechenden Daten liefern. Eine solche Transparenz wird jedoch immer mehr gefordert, weshalb die Etablierung des Weiterbildungsregisters ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist.
Hintergrund zum Weiterbildungsregister
Die rechtliche Grundlage für das Weiterbildungsregister findet sich in der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns, wonach der Weiterbildungsbefugte verpflichtet ist, an den von der BLÄK durchgeführten Evaluationen und anderen eingeführten Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Weiterbildung teilzunehmen und auf Anforderung der Landesärztekammer mitzuteilen hat, welche Ärztinnen/Ärzte sich bei ihm in Weiterbildung befinden.
Schon im Vorfeld wurde darüber diskutiert, ob man nicht das elektronische Logbuch der Bundesärztekammer für den Aufbau eines Registers verwenden kann. Dies hätte den Vorteil, nicht die Weiterbildungsbefugten zu belasten. Leider zeigt sich, dass Logbücher von den Weiterzubildenden nicht gleich zu Beginn der Weiterbildung geführt werden. Es wäre auch nicht möglich festzustellen, wer bisher kein Logbuch angelegt hat, obwohl die Weiterzubildenden es hätten machen sollen.
Übergangsvorschriften lassen mittelfristig zudem eine hybride Logbuchführung zu, sodass papiergeführte Logbücher von der BLÄK weiterhin akzeptiert werden müssen. Ein manuelles Nachpflegen, mit hohem Verwaltungsauswand, wäre die Folge. „Nullmeldungen“ – also Befugte, die zum Stichtag keine Weiterzubildende beschäftigen – wären damit auch nicht abbildbar. Diese Information ist jedoch äußerst wichtig, weil damit noch Aussagen zu nicht genutzten Weiterbildungspotenzialen getroffen werden können.
Insgesamt wäre derzeit die Verwendung der elektronischen Logbücher, als Datengrundlage eines Weiterbildungsregisters, nicht ausreichend. Das bayerische Weiterbildungsregister orientiert sich daher in seinem Aufbau an dem Weiterbildungsregister der Landesärztekammer Hessen. Die Landesärztekammer Hessen erhebt seit 2013 sehr erfolgreich Daten zum Weiterbildungsregister.
Was und wie musste für das Register gemeldet werden?
Erstmals wurden im Oktober 2025 alle 11.239 bayerischen Weiterbildungsbefugten für eine Facharztbezeichnung per E-Mail kontaktiert und um Mitteilung ihrer Ärzte in Weiterbildung gebeten, die am Stichtag 1. Oktober 2025 an einer Weiterbildungsstätte tätig waren.
Über LimeSurvey wurden folgende Daten erfasst: Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) und wöchentliche Arbeitszeit der Weiterzubildenden (WBA). Falls ein Weiterbilder mit anderen Ärzten gemeinsam befugt war, wurden alle Befugten kontaktiert. Es war in solchen Fällen ausreichend, wenn nur eine Meldung abgegeben wurde. Auch Weiterbildungsbefugte, die am Stichtag keine Weiterzubildenden hatten, wurden aufgefordert eine entsprechende Rückmeldung - eine sogenannte „Nullmeldung“ – zu geben.
Was waren Probleme bei der Meldung?
Bei der Eingabe der Daten über LimeSurvey kam es bei restriktiven Browsereinstellungen vereinzelt zu Problemen. Dies zeigte sich insbesondere dann, wenn die Eingabe der Daten über mehrere „Web-Sessions“ hinweg erfolgte. Den betroffenen Personen wurden alternative Meldemöglichkeiten angeboten.
Nicht immer war den Teilnehmern die EFN der Weiterzubildenden zur Hand. In solchen Fällen waren Meldungen von Namen, Vornamen und Geburtsdaten ohne EFN der WBA möglich.
Die Sensibilisierung der Weiterbilder zum Thema Datenschutz zeigte sich bei Rückfragen. Selbstverständlich wurde im Vorfeld der Erhebung eine Überprüfung der datenschutzrechtlichen Grundlage durchgeführt. Die Meldungen konnten datenschutzkonform erfolgen und legitim. Auch individuelle Anfragen der Weiterbilder wurden durch unsere Datenschützer überprüft und entsprechend beantwortet.
Bilanz zum Weiterbildungsregister
Wie hoch war die Rückmeldequote?
Die Rückmeldequote lag bei 90 Prozent, sodass die Ergebnisse als verlässlich gewertet werden können. Eine vergleichbare Rücklaufquote in Hessen, die das Weiterbildungsregister bereits 2013 eingeführt haben, liegt bei 92 Prozent.
Informationen zu den Weiterbildern
Insgesamt wurden 11.239 Weiterbilder zum Facharzt zur Teilnahme aufgefordert. Das durchschnittliche Alter der Weiterbildungsbefugten lag bei 56 Jahren.
66 Prozent der Befugten waren männlich und 34 Prozent weiblich. Insgesamt bildeten 69 Prozent im ambulanten, 18 Prozent im stationären und 13 Prozent in beiden Sektoren weiter. Zur Verteilung der Weiterbilder (inkl. Durchschnittsalter) können Sie Abbildung 1 hinzuziehen.

Abbildung 1: Verteilung der Weiterbildungsbefugten mit Angabe des Medians vom Alter (Oktober 2025)
Informationen zu den Weiterbildungsbefugnissen
62 Prozent aller erteilten Befugnisse für Fachärzte haben WBA gemeldet. Bei den verbleibenden 38 Prozent wurden – trotz bestehender Befugnis – keine Ärzte weitergebildet.
An der Spitze der „Nullmelder“ zeigte sich die Gruppe der Befugten zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Das heißt am Stichtag war dort kein Arzt in Weiterbildung.
Der Anteil der Nullmeldungen wurde hinsichtlich des Tätigkeitsbereichs genauer ausgewertet:87 Prozent stammten aus dem ambulanten Sektor, sieben Prozent aus dem stationären Sektor und sechs Prozent gaben an, in beiden Bereichen tätig zu sein (ambulant und stationär) (Tabelle 1).
Informationen zu den Weiterzubildenden
Insgesamt wurden über 15.000 Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung gemeldet.
62 Prozent aller gemeldeten Ärzte, die sich am Stichtag in Weiterbildung befanden, war weiblich. Das Durchschnittsalter lag bei 34 Jahren.
17 Prozent der Weiterzubildenden befanden sich zum Stichtag im ambulanten Sektor, 34 Prozent im stationären Sektor und 49 Prozent in beiden Sektoren.
Die von den Weiterbildern gemeldeten Weiterzubildenden wurden nach drei Gruppen der Staatsangehörigkeit eingeteilt: Ärzte mit deutschem Pass, Ärzte mit einem anderen EU-/EWR-Pass und Ärzte aus Nicht-EU-Staaten (aus sog. Drittstaaten). Die Verteilung zeigt Abbildung 2/Staatsangehörigkeit.
Informationen zu den Fachgebietsverteilungen
Die TOP 10 der Verteilung der Weiterzubildenden nach Fachgebieten zeigt Tabelle 2/Fachgebietsverteilung.

Tabelle 1: TOP 5 der Nullmelder – Ergebnisse der größten Fachgruppen ohne WBA (N = 2.681).
Die Mehrheit der Weiterzubildenden finden sich im Gebiet Innere Medizin, gefolgt von der Chirurgie, Anästhesiologie und Allgemeinmedizin. Eine weitere Unterteilung der Weiterzubildenden in den Gebieten Innere Medizin und Chirurgie auf die einzelnen Facharztkompetenzen findet sich auf der Homepage der BLÄK.
Kurz zusammengefasst
• Der Anteil der Weiterzubildenden mit deutscher Staatsangehörigkeit beträgt 71 Prozent.
• 29 Prozent verfügen nicht über einen deutschen Pass.
• Die Anzahl der Nullmeldungen ist am höchsten unter den Weiterbildern zum Facharzt für Allgemeinmedizin.
• Das Durchschnittsalter der Weiterzubildenden liegt bei 34 Jahren, das der Weiterbilder bei 56 Jahren.
• Bei den Weiterzubildenden überwiegt der weibliche Anteil (62 Prozent weiblich, 38 Prozent männlich), bei den Weiterbildern der männliche Anteil (33 Prozent weiblich, 66 Prozent männlich).
Tabelle 2: Ergebnisse WBA nach Fachgebiet
Abbildung 2: Anteil WBA nach Staatsangehörigkeit
Zukunftsausblick
Erst durch eine langfristige Erhebung der Daten kann der Verlauf und eine verlässliche Tendenz der ärztlichen Versorgung in Bayern erkannt und Vergleiche zu anderen Bundesländern gezogen werden. Daher wird die BLÄK die Umfrage zum Weiterbildungsregister jährlich im Oktober weiterführen. Die Teilnahme ist weiterhin verpflichtend. Das bedeutet, dass zukünftig auch die Befugten, die trotz Erinnerung bei der vergangenen Umfrage nicht teilgenommen haben, verbindlich zu der neuen Umfrage aufgefordert werden.
Die BLÄK plant die Reevaluation im Oktober 2026. Um die Meldung bedienerfreundlicher zu gestalten, ist geplant, die Befragung über das neue Portal meineBLÄK durchzuführen.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der BLÄK unter www.blaek.de/weiterbildung/weiterbildungsregister.
Für weitere Fragen zum Weiterbildungsregister steht Ihnen das Team der Stabsstelle Qualitätssicherung in der Weiterbildung per E-Mail unter wb-qs@blaek.de gerne zur Verfügung.
Qualitätssicherung in der Weiterbildung (BLÄK)
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