Corona-Jahr 2020

Dr. Gerald Quitterer

Rund zehn Monate regiert, nach Stand der Dinge, das Virus SARS-CoV-2 unser Bundesland Bayern, Deutschland, Europa und die ganze Welt. Die Infektionslage brachte die Krankenhäuser und Praxen wie auch den öffentlichen Gesundheitsdienst an die Grenzen der Belastungsfähigkeit und dies gleich zwei Mal, ist doch im Frühjahr und dann im Spätherbst 2020 die Zahl der Patientinnen und Patienten auf Corona- und Intensivstationen gewaltig angestiegen. Am Ende dieses schwierigen Jahres 2020, das wohl unter dem Titel „Corona-Jahr“ in die Geschichte eingehen wird, mit seinen für uns alle harten wirtschaftlichen und sozialen Maßnahmen, mit Lockdowns, Kontaktreduzierung, Homeoffice und Homeschooling, Video- und Telefonkonferenzen steht mehr denn je für die Gesundheitspolitik fest: Der Staat setzt die Rahmenbedingungen – die Ausgestaltung der Vorgaben obliegt den Ärztinnen und Ärzten. Weder können in dieser pandemischen Krise Verweigerungshaltung oder Populismus weiterhelfen noch gut gemeinte aber eben nicht zu Ende gedachte Ideen, wie Impfen durch Apotheker oder Zahnärzte, staatliche Impfaufrufe oder „Jedermanns-PCR-Tests“.

Gesetze und Rechtsverordnungen

Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz – Versorgungsverbesserungsgesetz – Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – Gesetze sind Rechtsnormen, welche menschliches Verhalten regeln. Sie definieren, was in einer Gemeinschaft erlaubt oder verboten ist oder welche Verpflichtungen oder Ansprüche der Einzelne hat.

Eine Vielzahl von Gesetzen und Rechtsverordnungen in einem Jahr, sodass sich die Frage stellt, ob hier tatsächlich der Bedarf für neue Rechtsnormen in diesem Ausmaß gegeben ist, oder es sich um Aktionismus handelt, der teilweise dazu führt, dass man Gesetze benötigt, um vorangegangene Gesetze zu korrigieren. Da ist es schwer, sich mit ständig wechselnden Anforderungen auseinandersetzen zu müssen, die teilweise realitätsfern sind, wie beispielsweise die vielfältigen Abrechnungsvorschriften für COVID-19-Testungen. So hat sich das Sozialgesetzbuch V zu einem Werk mit mittlerweile über 400 Paragrafen entwickelt. Keine einfache Aufgabe für die Ärzteschaft.

Unsere Profession indes muss sich bei all den Herausforderungen in der Patientenversorgung auch mit den Aussteigern auseinandersetzen, die sich nicht an wissenschaftliche Erkenntnisse oder international anerkannte Vorgaben halten, die Gefälligkeitsatteste ausstellen oder als generelle Impfgegner auftreten. Wir müssen versuchen, diese durch medizinische Fortbildungsangebote, Fakten und Überzeugungsarbeit abzuholen, dürfen uns aber nicht scheuen, in letzter Konsequenz auch berufsrechtliche Sanktionen einzuleiten.

Mitte November beschloss der Deutsche Bundestag ein „Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – kurz das dritte Bevölkerungsschutzgesetz. Im Kern steht eine Konkretisierung der Regelungen im Infektionsschutzgesetz, mit denen die Bundesregierung die weitgehenden Alltagsbeschränkungen in der Pandemie auf ein festeres rechtliches Fundament stellt. Per Verordnung und abhängig vom Infektionsgeschehen darf eine Reihe von Maßnahmen angeordnet werden. Darunter finden sich Kontaktregeln und Maskenpflicht im öffentlichen Raum ebenso wie Veranstaltungsverbote, Auflagen für Geschäfte und Schließungen der Gastronomie. Damit dürfen die Regierungen im Bund und in den Ländern mit Rechtsverordnungen in unsere grundrechtlichen Freiheiten eingreifen. Das ist hart, aber erforderlich, um in der Situation der Pandemie die notwendigen Maßnahmen ergreifen und sie auf eine rechtliche Grundlage stellen zu können.

Hoffnungsvoll nach vorne

Dennoch blicken wir hoffnungsvoll nach vorne! Bis Ostern 2021 könnten nicht nur ein, zwei Handvoll Corona-Impfstoffe zur Verfügung stehen, sondern zudem hochwirksame und noch dazu in großer Menge. Das ist Grund genug, schon jetzt darüber nachzudenken, welche Impfstrategie die beste ist. Das kann nur gemeinsam gelingen. Politik und verfasste Ärzteschaft. Keine Gesetze über Nacht, im Schnellschuss. Keine Versprechungen, die am Bedarf vorbeigehen und keinesfalls an der ärztlichen Selbstverwaltung vorbei.

Politik und Gesellschaft können auf uns Ärztinnen und Ärzte zählen. Wir sind da, wir sind motiviert, wir haben leistungsfähige Strukturen.

So bleibt mir, Danke zu sagen für die geleistete Arbeit, und Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihren Familien und Ihren Freunden zum Ausklang dieses schwierigen „Corona-Jahres“ 2020 – auch im Namen meiner beiden Vizepräsidenten Dr. Andreas Botzlar und Dr. Wolfgang Rechl – ein friedvolles und harmonisches Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2021 zu wünschen. Bleiben Sie gesund!

Wir sind Kammer.

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