Arbeitstagung in Hof

Arbeitstagung in Hof

Wahl des 2. Vizepräsidenten der Bayerischen Landesärztekammer

Am 1. Dezember 2020 war Dr. Wolfgang Rechl, der seit 2013 das Amt des 2. Vizepräsidenten der BLÄK innehatte, nach schwerer Krankheit im Alter von 62 Jahren verstorben. BLÄK-Präsident Quitterer würdigte den Verstorbenen zu Beginn der Arbeitstagung: „Wir verneigen uns vor seinem berufspolitischen Engagement, seiner Herzlichkeit und seiner Freundlichkeit und zollen ihm dafür höchsten Respekt.“ Der Tod von Rechl machte aber auch eine Nachwahl des 2. Vizepräsidenten der BLÄK im Rahmen des Bayerischen Ärztetags notwendig. Die Delegierten entschieden sich für Dr. Bernhard Junge-Hülsing (57), Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde aus Starnberg, der sich in geheimer Abstimmung mit 75 zu 57 Stimmen gegen Doris M. Wagner, DESA, (50), Fachärztin für Anästhesie aus Kempten (Schwaben), durchsetzte.


Dr. Bernhard Junge-Hülsing, neu gewählter 2. Vizepräsident.

„Ich möchte erreichen, dass die nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen gerne als Ärztinnen und Ärzte arbeiten“, erklärte Junge-Hülsing. Damit sich junge Ärzte neben der Weiterbildung auch die Familienarbeit aufteilen könnten, müsse in Bayern eine gute, wohnortnahe und zeitlich flexible Weiterbildung ermöglicht werden. Daneben will sich der Starnberger auch für ein klimaneutraleres Gesundheitssystem einsetzen. Dieses trage mit ca. sieben Prozent zum ökologischen Fußabdruck Deutschlands bei. „Hier möchte ich an Wegen zur deutlichen Reduktion dieses Ausstoßes mitarbeiten“, so Junge-Hülsing.

Arbeitsbericht des Präsidenten

Quitterer berichtete der Delegiertenversammlung über aktuelle Entwicklungen aus der Gesundheits- und Berufspolitik. Das vergangene Jahr sei stark von der Corona-Krise geprägt gewesen, erklärte der Präsident. In der Pandemie seien zahlreiche Anfragen an die BLÄK herangetragen worden, etwa zum Umgang der Selbstverwaltung mit Corona-Leugnern innerhalb der Ärzteschaft. ­Außerdem habe sich die BLÄK mit Themen wie der Umsetzung der 3G-Regel sowie der Maskenpflicht in Praxen oder der Haftung beim Durchführen von SARS-CoV-2-Impfungen auseinandergesetzt. Dabei seien die bayerischen Ärzte auf der Homepage der Kammer stets umfassend über SARS-CoV-2 und in diesem Zusammenhang relevante Gesetze und Verordnungen informiert worden.


Präsident Dr. Gerald Quitterer referierte in seinem Bericht über aktuelle Entwicklungen aus der Gesundheits- und Berufspolitik.

Die langfristige Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Freistaat sei eine der größten Herausforderungen der Zukunft, so der Präsident in seinem Bericht. Denn aufgrund der demografischen Entwicklung sowie neuer Behandlungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten lasse sich in Bayern ein weiterhin steigender Ärztebedarf prognostizieren. Außerdem benötige es in einer neuen Ärztegeneration, die – unter anderem aus Gründen der Work-Life-Balance – vermehrt in Angestelltenverhältnissen oder Teilzeitmodellen arbeiten wolle, mehr Köpfe, um eine gleichwertige, hochwertige Versorgung sicherzustellen. Aus diesem Grunde sei eine Erhöhung der Zahl der Studienplätze für Humanmedizin unabdinglich. Ein wichtiges Projekt, um dieses Ziel zu erreichen, sei die Schaffung einer medizinischen Fakultät in Niederbayern.

Chancen und Gefahren der Digitalisierung

Darüber hinaus referierte Quitterer über die Chancen und Gefahren der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Positiv sei, wenn Digitalisierung Arbeitsabläufe und Strukturen vereinfache und beschleunige. Beispielhaft nannte der Präsident digitale Möglichkeiten zur Befundübermittlung und Programme, die Ärzte bei der Interpretation von Bildbefunden unterstützten. „In solchen Fällen kann Digitalisierung zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen“, sagte der Präsident. Problematisch sei aber, wenn die mit Digitalisierung einhergehende Bürokratie – etwa umfangreiche neue Dokumentationspflichten – mehr Arbeit schaffe, als letztendlich reduziert werde. Auch beim Thema Telemedizin sah Quitterer Licht und Schatten. „Ich selbst biete meinen Patienten beispielsweise Videosprechstunden an. Gerade in der Langzeitversorgung von chronisch Kranken kann Telemedizin nutzbringend eingesetzt werden.“ Vor einer Behandlung via Video sollte aber unbedingt bereits ein realer Kontakt zwischen dem behandelnden Arzt und seinem Patienten erfolgt sein und ein Vertrauens­verhältnis bestehen, erläuterte Bayerns Ärztechef: „Patienten allein via Videosprechstunde zu behandeln, halte ich für gefährlich. Der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt bleibt der Goldstandard der Arzt-Patienten-Beziehung.“ Mit allen fünf Sinnen mit dem Patienten kommunizieren zu können, führe in der Regel zu einer exakteren Diagnose.

Überdies warnte Quitterer davor, dass investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren, die primär auf Rendite fokussiert seien, eine marktbeherrschende Stellung erreichen könnten. „Dass Investoren immer mehr Arztpraxen aufkaufen, ist eine höchst bedenkliche Entwicklung. Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit der Ärzte müssen unbedingt erhalten werden“, so der Präsident.

Außerdem informierte Bayerns Ärztechef die ­Anwesenden über die Anstrengungen der BLÄK, die eigenen CO2-Emissionen zu reduzieren und die bayerische Ärzteschaft über die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels fortzubilden. Die Delegierten unterstützten den Vorschlag Quitterers, bis 2030 die Klimaneutralität der Kammer zu erreichen.

Arbeitsbericht des 1. Vizepräsidenten

Botzlar informierte die Delegierten unter anderem über die Arbeit der Gemeinsamen Kommission Prävention von BLÄK und KVB, der ­Kommission für Menschenrechte und Migration und der Qualitätssicherungs-Kommission Substitutions­beratung. Die Kommission Prävention habe sich etwa dafür eingesetzt, die gesundheitsfördernde Wirkung von Bewegung stärker in die ärztliche Behandlung zu integrieren und aufgezeigt, wie gesundheitliche Nebenwirkungen der Coronapandemie – etwa eine Zunahme psychischer Erkrankungen – abgemildert werden könnten.


Vizepräsident Dr. Andreas Botzlar sprach unter anderem über die Arbeit der Kommissionen.

Die Kommission für Menschenrechte und Migration habe sich für eine stärkere Prävention weiblicher Genitalverstümmelung eingesetzt. „Außerdem macht sich die Kommission dafür stark, in Bayern eine systematische psychiatrische Begutachtung von Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen als staatliche Aufgabe zu verankern“, führte Botzlar weiter aus. Denn zahlreiche Geflüchtete litten aufgrund von körperlichen und psychischen Gewalterfahrungen unter psychischen Erkrankungen. Auch habe die Kommission zusammen mit dem Bundesministerium des Innern und der EU-Kommission geprüft, inwiefern eine medizinische Unterstützung Geflüchteter auf Lesbos und weiteren griechischen Inseln durch die bayerische Ärzteschaft möglich und zweckmäßig sei.

Des Weiteren habe sich die Kommission mit dem Fall einer türkischen Staatsangehörigen befasst, welche in Bayern wohnt und dort auch ärztlich tätig ist. Die Nürnberger Ausländerbehörde habe seit Ende 2020 eine Abschiebung der Frau geprüft. Grund hierfür sei unter anderem eine Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) gewesen, einer von der Türkei als terroristisch eingestuften Partei. Vor dem Hintergrund des Menschenrechts auf Gesundheit habe sich die BLÄK bei der Stadt Nürnberg und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern für eine Aussetzung des Abschiebeverfahrens eingesetzt. Denn Mitglieder der TKP/ML seien in der Türkei häufig von Folter betroffen. Inzwischen sei in dem Fall eine vorläufige Entscheidung gefallen. Die Nürnberger Ausländerbehörde lasse das Verfahren vorerst ruhen, so Botzlar.

Die Qualitätssicherungs-Kommission Substitutionsberatung habe sich unter anderem für die Weiterentwicklung und Fortsetzung der Fortbildung „Unterstützung der Substitutions­behandlung“ für medizinische Assistenzberufe, für Angestellte von Justizvollzugsanstalten und von Personal in Alten- und Pflegeheimen eingesetzt, so Botzlar weiter. Nach einem zeitweisen Lieferengpass des Wirkstoffs Substitol, welcher in der Substitutionsbehandlung eingesetzt werde, habe die BLÄK überdies ein Schreiben an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verfasst, im Rahmen dessen eine beschleunigte Genehmigung von Ersatzpräparaten gefordert worden sei. Daneben berichtete der Vizepräsident über die Arbeit der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der BLÄK, über die von der Kammer im Jahr 2021 durchgeführten Seminare sowie über die Krankenhausplanung im Freistaat.

Ausschüsse

Die Vorsitzenden beziehungsweise stellvertretenden Vorsitzenden der vier dem Ärztetag vorgeschalteten Ausschüsse berichteten über die Diskussionen und Anträge der vorbereitenden Workshops (siehe Berichte auf Seite 537 f.). Danach stiegen die Delegierten in die Diskussion über die Neufassung der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WBO) ein und votierten dafür, die Aussprache und Top 3 im Anschluss durchzuführen. Insgesamt verabschiedeten die Delegierten 75 Beschlüsse, darunter zahlreiche zu den Bereichen „Klimawandel und Gesundheit“, „Corona“ und „Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Die vollständigen Beschlüsse sind auf Seite 531 ff. dieser Ausgabe zu finden.


In der Freiheitshalle konnten große Abstände zwischen den Delegierten eingehalten werden.

Weiterbildungsordnung

Die Delegierten stimmten nach einer kurzen Debatte über die neue WBO positiv ab. Mit der Einführung der neuen WBO sollen aktuelle ­Erkenntnisse des wissenschaftlichen Fortschritts in die Inhalte der ärztlichen Weiterbildung überführt werden. Darüber hinaus führt die neue, 499-seitige Weiterbildungsordnung mit ihrer Kompetenzorientierung eine andere Systematik in die ärztliche Weiterbildung ein. Dabei werden Kompetenzen als verfügbare kognitive und praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Problemlösung verstanden.

Neben den Kompetenzen in der wissenschaftlichen Analyse, der Erhebung und Bewertung von Daten und Fakten der biologischen, physiologischen und psychosozialen Interdependenzen des Menschen in Gesundheit und Krankheit, werden Kompetenzen und Fertigkeiten in der Anwendung von diagnostischen und therapeutischen Verfahren sowie in der Kommunikation, der ­Interaktion und der Teamarbeit eingefordert. Hinzu kommen Anforderungen an Persönlichkeitsmerkmale und Haltungen wie Respekt, Empathie, Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit. Die kompetenz­orientierte ärztliche Weiterbildung soll damit der Ausdifferenzierung und Weiterentwicklung der bereits im Medizinstudium angelegten Kompetenzen und Arztrollen dienen.

Die neue WBO soll auch für Weiterzubildende und Weiterbilder Klarheit und Transparenz darüber schaffen, bis zu welcher Eindringtiefe Kompetenzen im Rahmen der Facharztanerkennung zu erwerben und nachzuweisen sind. Anstelle einer vorwiegend zeit- und zahlenbasierten Weiterbildung mit Mindestzeiten und einer definierten Anzahl selbstständig, aber unter Supervision durchgeführter medizinischer Prozeduren, soll künftig die Prüfung tatsächlich erworbener Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Vordergrund stehen. Alle Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatz-Weiterbildungen sind diesen neuen strukturellen Vorgaben entsprechend ausgestaltet worden.

Engagiert debattierten die Delegierten im Rahmen der Tagung, ob die Zusatzbezeichnung Homöopathie in der ärztlichen Bildungsordnung verbleiben oder aus der WBO entfernt werden solle. Schlussendlich wurde die neue WBO vom Bayerischen Ärztetag aber ohne die ­Zusatzbezeichnung Homöopathie beschlossen. Demnach kann die Zusatzbezeichnung Homöopathie nach Ablauf einer Übergangsfrist, bei der BLÄK nicht mehr erworben werden. Bereits erworbene Zusatzbezeichnungen sind aber weiter führbar. Die neue WBO für Bayern tritt am 1. August 2022 in Kraft.


Dr. Andreas Botzlar forderte eine Reform der Krankenhausfinanzierung.

Finanzen

Der vorgelegte Rechnungsabschluss 2020 der Bayerischen Landesärztekammer, der Erträge in Höhe von 34.983.862,59 Euro und Aufwendungen in Höhe von 35.012.828,87 Euro ausweist, wurde vom
80. Bayerischen Ärztetag angenommen. Der Abschluss des Investitionshaushaltes 2020 in Höhe von 599.316,28 Euro wurde ebenfalls angenommen. Der Vorstand der BLÄK wurde für das Jahr 2020 entlastet. Mit der Prüfung der Betriebsführung und Rechnungslegung der BLÄK für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung wurde die Dr. Kittl & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deggendorf, beauftragt. Für das Geschäftsjahr 2022 beschloss der Ärztetag den Haushaltsplan, der Erträge in Höhe von 37.775.000 Euro und Aufwendungen in Höhe von 39.606.000 Euro vorsieht. Der Investitionshaushalt in Höhe von 520.000 Euro wurde ebenfalls angenommen.

Bayerische Ärzteversorgung

Dr. Lothar Wittek, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV), berichtete über die Entwicklung der BÄV im Jahr 2020. Die Zahl der aktiven Mitglieder stieg um 1.951 auf 98.404. Das Beitragsaufkommen erhöhte sich um 60 Millionen Euro auf 1,42 Milliarden Euro. Die 39.640 Versorgungsempfänger (plus 1.212) erhielten insgesamt 1,14 Milliarden Euro an Versorgungsleistungen. Insgesamt wurden Kapitalanlagen in Höhe von 26 Milliarden Euro (plus 1,15 Milliarden Euro) veranlagt, die Nettoerträge lagen bei 895 Millionen Euro. Die Nettoverzinsung sank um 0,2 Prozentpunkte auf 3,52 Prozent. Die Verwaltungskosten lagen bei 33 Millionen Euro, was einer Quote von 1,4 Prozent entspricht. Im Rahmen der strategischen Anlageplanung wurde die Kapitalanlage weiter optimiert. Unter anderem wurden dabei die aufsichtsrechtlichen Anlagequoten weitgehend ausgeschöpft. Die Erhöhung der Fondsquote führt trotz Diversifikation zu höheren Schwankungen der Erträge, entscheidend sei aber die Renditeerwartung über die Marktphasen hinweg. Aufgrund der aktuellen Entwicklung hat der Landesausschuss der BÄV bereits im Oktober 2020 beschlossen, den Rechnungszins zum 31. Dezember 2020 von 3,50 Prozent auf 3,25 Prozent zu senken. Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 595 Millionen Euro wurden der Gewinnrücklage entnommen. Derzeit verfüge die BÄV über einen ausreichend dimensionierten Risikopuffer aus stillen Reserven in Investmentfonds und im Immobilienbereich. Ein ausführlicher Bericht über die BÄV erscheint in der Januar/Februar-Ausgabe 2022 des ­Bayerischen Ärzteblattes.


Dr. Lothar Wittek berichtete über die Entwicklung der Bayerischen Ärzteversorgung.

Berufsordnung

Die Berufsordnung für die Ärzte Bayerns wurde durch den 80. Bayerischen Ärztetag in einigen Punkten geändert beziehungsweise ergänzt. Neu ist, dass Ärzte gemäß § 10 Abs. 2 Patienten auf Verlangen Kopien der sie betreffenden Dokumentation herauszugeben haben. Dafür sind Kosten zu erstatten, soweit dies rechtlich vorgesehen ist. Ärzte dürfen einzelne Aufzeichnungen von der Einsichtnahme und Herausgabe ausnehmen, wenn ihr Interesse am Schutz ihres Persönlichkeitsrechts das Interesse des Patienten an der Einsichtnahme oder Herausgabe überwiegt.


Dr. Winfried Brechmann, Amtschef im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege verfolgte die Tagung aufmerksam.

Weitere Satzungswerke

Die Delegierten beschlossen auch eine Änderung der Reisekostenordnung, die eine Erhöhung des Sitzungsgelds für ehrenamtlich tätige Ärzte beinhaltet. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Darüber hinaus wurde § 6 Abs. 1 Satz 2 der ­Geschäftsordnung für die Vollversammlung der BLÄK angepasst. Bisher mussten Anträge zu einem Tagesordnungspunkt dem Vorsitzenden stets schriftlich übergeben und der Vollversammlung alsbald bekannt gegeben werden. Neu ist, dass Anträge nun auch elektronisch über das Delegiertenportal übermittelt werden können. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Zum Abschluss der Tagesordnung wurden noch die Abgeordneten und Ersatzabgeordneten für den 125. Deutschen Ärztetag am 1. und 2. November 2021 in Berlin und für den 126. Deutschen Ärztetag vom 24. bis 27. Mai 2022 in Bremen gewählt. Der 81. Bayerische Ärztetag findet vom 14. bis 16. Oktober 2022 in Regensburg statt. Im Jahr 2023 tagt der Bayerische Ärztetag vom 13. bis 15. Oktober in Landshut.


Blick vom Podium zu den Delegierten.

Autoren

Jodok Müller, Florian Wagle (beide BLÄK)

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