Altersversorgung zukunftssicher und bedarfsgerecht gestalten - Jahresbericht zur Bayerischen Ärzteversorgung

Die ehemaligen Siemens-Gebäude in München-Bogenhausen.

Beständigkeit erleichtert in der Regel das Handeln. Trends werden so berechen­barer, Planungen lassen sich besser realisieren – gerade in der langfristig angelegten Altersversorgung. Die Beharrlichkeit der Niedrigzinsphase bringt leider keine derartigen Erleichterungen. Im Gegenteil, je länger die Phase andauert, desto schwieriger wird das Anlagemanagement. Eine ausgewogene Mischung von Kapitalanlagen ist das Gebot der Stunde, denn ein Mix unterschiedlicher Segmente im Portfolio erhöht Renditechancen und verteilt Risiken. Die wichtigste Nachricht vorab: Im Geschäftsjahr 2016 erzielte die Bayerische Ärzteversorgung (BÄV) mit 3,63 Prozent erneut eine zufriedenstellende Nettorendite. Dies zeigt, dass unser Versorgungswerk auch in ökonomisch und politisch wechselvollen Zeiten für Stabilität steht. Darüber hinaus zeichnet sich eine gute Altersversorgung auch durch eine bedarfsgerechte Gestaltung aus. In den vergangenen Jahren konnte immer wieder festgestellt werden, dass die individuellen Präferenzen der Kolleginnen und Kollegen für die „Ruhestandsphase“ teilweise erheblich voneinander abweichen. Um diesen Vorstellungen besser gerecht zu werden, hat der Landesausschuss der BÄV in seiner Sitzung am 4. Oktober 2017 entschieden, ab 1. Dezember 2017 die Möglichkeit eines Teilruhegeldes anzubieten. Damit kann der Eintritt in den Ruhestand noch flexibler gestaltet werden.

Zufriedenstellendes Geschäftsjahr 2016

Im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2016 konnte eine Nettoverzinsung von 3,63 Prozent (Vorjahr 3,72 Prozent) erzielt werden. Die Kapitalanlagebestände nach Buchwerten erhöhten sich auf 21,5 Milliarden Euro (Vorjahr 20,5 Milliarden Euro). Erneut war ein deutlicher Anstieg des Beitragsaufkommens um 55 Millionen Euro (+ 4,7 Prozent) auf 1.227,2 Millionen Euro zu verzeichnen. Zudem ist seit einigen Jahren eine starke Zunahme an freiwilligen Mehrzahlungen festzustellen, die im Berichtsjahr ein Volumen von 81,7 Millionen Euro (+ 6,0 Prozent) erreichten. Die Versorgungsleistungen erhöhten sich um 38,3 Millionen Euro (+ 4,2 Prozent) auf 960,4 Millionen Euro.

Diese Entwicklung erlaubt es dem Landesausschuss für das Jahr 2018 eine Dynamisierung von 1,5 Prozent vorzugeben. In diesem Zusammenhang ist eine Klarstellung wichtig: Oft wird von Kolleginnen und Kollegen nicht berücksichtigt, dass das vergleichsweise hohe Versorgungsniveau der BÄV nicht nur durch stetige Dynamisierungen, sondern vor allem durch eine attraktive Verrentung der Mitgliedsbeiträge gewährleistet wird.

Generierung attraktiver Projekte im Immobilienbereich

Zentraler Baustein der Anlagepolitik unseres Versorgungswerkes sind natürlich weiterhin Immobilien. Sie werfen verhältnismäßig sichere Mieterträge ab und sorgen für große Stabilität. Die Immobilienquote (Direktbestand, Immobilienbeteiligung und Fonds) des Versorgungswerkes konnte im Jahr 2016 auf 19,37 Prozent (Vorjahr 15,56 Prozent) erheblich ausgebaut werden.

Über eine eigene Objektgesellschaft hat die BÄV gemeinsam mit den anderen bei der Baye­rischen Versorgungskammer (BVK) bestehenden Versorgungseinrichtungen das ehemalige Siemens-Areal in München-Bogenhausen erworben. Die rund 20.000 m2 umfassende Liegenschaft befindet sich am Rande des sehr gefragten Wohn-, Hotel- und Bürostandortes Arabellapark und somit in außergewöhnlich attraktiver Lage. Die BÄV, seit Jahren in der Nachbarschaft, kennt den Standort bestens und möchte das Premiumgrundstück – zusammen mit den weiteren Versorgungseinrichtungen – einer neuen Entwicklung zuführen. Damit kann an die erfolgreiche Eigenentwicklung des Immobilienobjekts „arabeska“ in direkter Umgebung angeknüpft werden. Das Anlagespektrum wurde zudem um eine weitere Asset-Klasse erweitert. Ein neu aufgelegter Spezialfonds investiert vorrangig in sogenannte Mikro-Apartments, darunter insbesondere Studentenwohnungen in Hochschulstädten, die nach wie vor solide wirtschaftliche Fundamental­daten aufweisen. Die Zahlen sprechen für sich: Derzeit studieren in Deutschland rund 2,8 Millionen Menschen, 1996 zählten die Statistiker nur rund 1,8 Millionen Studenten, im Jahr 2006 waren es noch keine zwei Millionen.

Teilruhegeld bietet mehr Flexibilität

Unser Versorgungswerk bietet bereits einen breiten Gestaltungsspielraum, innerhalb dessen der Eintritt in den Ruhestand möglich ist. Der Bezug des Altersruhegeldes kann zwischen der vorgezogenen Altersgrenze (nach Vollendung des 60. Lebensjahres; bei Mitgliedschaftsbeginn ab 2012 des 62. Lebensjahres) und dem – gegebenenfalls hinausgeschobenen – Ruhegeldbeginn (bis längstens zur Vollendung des 72. Lebensjahres) erfolgen. Zum 1. Dezember 2017 gibt es mit dem Teilruhegeld weitere Optionen, die den Übergang in den Ruhestand noch flexibler gestalten. Teilruhegeld bedeutet, dass ein Teil der bisherigen Anwartschaft in ein Altersruhegeld umgewandelt werden kann, der Restbestand wird als Anwartschaft weitergeführt. Das reguläre, vorgezogene und hinausgeschobene Altersruhegeld kann damit – wie bisher – als Vollruhegeld (100 Prozent), aber auch als Teilruhegeld in Höhe von 30, 50 oder 70 Prozent der bis zum Beginn des Ruhegeldes erworbenen Anwartschaften in Anspruch genommen werden. Auch aus steuerlichen Gründen ist diese Option gegebenenfalls interessant, denn der Besteuerungsanteil eines Ruhegeldes richtet sich nach dem Jahr, in dem der Ruhegeldbezug beginnt, wenn der Anteil wenigstens 30 Prozent beträgt. Wird ein Teilruhegeld bezogen und wandelt sich zu einem späteren Zeitpunkt in ein volles Altersruhegeld, wird dieses nicht als neue Rente im steuerlichen Sinne angesehen. Zu beachten ist allerdings, dass die steuerlichen Auswirkungen von einer Vielzahl von individuellen Einflussgrößen abhängen. Es ist daher zu empfehlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Damit diese Option bereits für das aktuelle Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden kann, wird die Satzungsänderung noch im Jahr 2017 umgesetzt.

Altersversorgung mit freiwilligen Mehrzahlungen ausbauen

Freiwillige Mehrzahlungen an das Versorgungswerk bieten die Chance, die erweiterten steuerlichen Optionen für Vorsorgeaufwendungen auszuschöpfen. Der Höchstbetrag, der an den Maximalbetrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/West gekoppelt ist, beläuft sich im Jahr 2017 bei Ledigen auf 23.362 Euro, bei Zusammenveranlagung auf 46.724 Euro. Gleichzeitig wächst der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, auf 84 Prozent. Somit sind für Ledige maximal 19.624 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig (bei Zusammenveranlagung 39.248 Euro). Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen steigen die Ansprüche auf Altersruhegeld sowie entsprechend auch auf Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung. Detaillierte Informationen stehen unter www.freiwillige-mehrzahlungen.­de zur Verfügung.

Resümee

Im derzeitigen Niedrigzinsumfeld wird die Anlage liquider Mittel zu einer anspruchsvollen Aufgabe. Unser Versorgungswerk reagiert hierauf mit verschiedenen Maßnahmen. Auf der Einnahmenseite steht eine aktive Anlagepolitik, die breit diversifiziert und die Realwertquote zum Beispiel durch Aktien und Immobilien erhöht. Auch sind neue Fonds mit Fokus auf alternative Anlagen hinzugekommen, die eine Ertragsoptimierung ermöglichen. Derartige Kapitalanlagen sind für die BÄV vor allem aus zwei Gründen realisierbar: Zum einen steht im Kapitalanlagemanagement ein seit vielen Jahren aufgebautes Know-how zur Verfügung, zum anderen sind für derartige Investitionen beträchtliche Anlagesummen erforderlich, die für Privatanleger nur schwerlich aufzubringen sind. Flankierend sichert uns ein ausgeprägtes Risikomanagement ab. Reserven und Rücklagen werden gezielt gesteuert, sodass eine optimale Balance mit Blick auf die Deckungsrückstellung gewährleistet ist. Allerdings sollten wir realistisch bleiben: Selbst eine durchdachte Anlagephilosophie kann die fundamentalen Herausforderungen einer längerfristigen Niedrigzinsphase nicht vollständig beheben. Negative Effekte werden die Zinseinkünfte aus der Kapitalanlage, auch bei wieder steigenden Zinsen, noch viele Jahre belasten.

Über die ökonomische Betrachtungsweise hinaus, gilt es, die Altersversorgung auch immer wieder an die Lebenswirklichkeit der Ärzteschaft anzupassen. Mit der Einführung von Teilruhegeldern wird es künftig möglich sein, den Ruhestand noch flexibler an individuellen Faktoren auszurichten. Durch den gleitenden Übergang in den Ruhestand können Sie beispielsweise Ihren beruflichen Nachfolger – sowohl als Niedergelassener wie auch als Angestellter – noch eine gewisse Zeit einarbeiten und mit Ihrem Erfahrungsschatz unterstützen. Die neuen Gestaltungsoptionen ermöglichen es Ihnen aber zugleich, kürzer zu treten und sich schon schrittweise an den Ruhestand zu gewöhnen. Sie erhalten in diesem Fall neben Ihrem Berufseinkommen bereits anteilig Versorgungsleistungen. Den zweiten Teil der Anwartschaften, der noch nicht in ein Altersruhegeld umgewandelt wurde, können Sie durch Beitragszahlungen weiter aufbauen.

Autor
Dr. Lothar Wittek, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung, Denninger Straße 37, 81925 München

 

 

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