BLÄK unterstützt bei Kenntnisprüfung

Der Andrang internationaler Ärztinnen und Ärzte ist groß und die Wartelisten auf ­einen Prüfungstermin zur Berufsanerkennung sind lang. In dieser ­Situation  baten das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) und die Regierung von Oberbayern (ROB) um Unterstützung. Denn bisher waren die Prüfungsämter der medizinischen Fakultäten in Bayern dafür alleine zuständig. Und die BLÄK handelte umgehend!  In Rekordzeit wurde ein neues Team innerhalb des Bereichs Weiterbildung aufgebaut. Seit März 2026 setzt die Kammer alles daran, damit ab Januar 2027 Kenntnisprüfungen (KP) durchgeführt werden können. All das, damit die internationalen Kolleginnen und Kollegen mit Ihren nachgewiesenen Erfahrungen unterstützen können.


Abbildung 1: Das neu zusammengestellte Team der Kenntnisprüfungen bei der Bayerischen Landesärztekammer mit Teamleiterin Sandra Thier (1. von links), Hauptgeschäftsführer Frank Dollendorf (hinten links) und BLÄK-Präsident Dr. Gerald Quitterer (vorne Mitte).

Ärztinnen und Ärzte, die ihre Ausbildung im nichteuropäischen Ausland absolviert haben, müssen obligatorisch neben der Fachsprachenprüfung eine Kenntnisprüfung ablegen, um in Deutschland ihre Approbation als Arzt zu erlangen. Dabei müssen sie nachweisen, dass ihr Ausbildungsstand dem Abschluss eines Medizinstudiums in Deutschland gleichwertig ist. Es handelt sich hierbei um eine mündlich-praktische Prüfung, in der die Kandidatinnen und Kandidaten fallbezogen zeigen müssen, dass sie über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung des ärztlichen Berufes erforderlich sind. Fähigkeiten in der Gesprächsführung mit den Patientinnen und Patienten, die Demonstration klinischer Untersuchungstechniken und die Erstellung eines schriftlichen Berichts über die Patienten sind Teil der Prüfung. 

BLÄK entwickelt Prüfungskonzept

Da die BLÄK – im Gegensatz zu den medizinischen Fakultäten – nicht auf tatsächliche Patienten zurückgreifen kann, entwickelte das KP-Team ein Prüfungskonzept, bei dem Schauspieler die Patienten simulieren. In Zusammenarbeit mit interessierten und hochmotivierten Prüfenden hat das KP-Team der BLÄK ein Strukturschema für Fallvignetten erarbeitet, die zusammen mit Fragestellungen zu den Prüfungsthemen mit Schwerpunkt Chirurgie und Innere Medizin auch Regieanweisungen und anamnestische Informationen für die Schauspielpatienten enthalten. Fallbezogene Prüfungsfragen mit entsprechenden Befundbeispielen (Röntgen, Ultraschall, Labor, EKG etc.) ergänzen die Kasuistiken. 

Ein standardisierter Bewertungsmaßstab macht es nachvollziehbar und transparent, ob ein Kandidat die Prüfung bestanden hat oder nicht. Das Prüfungsergebnis wird dem/der zu Prüfenden unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt und anschließend an die zuständige Approbationsbehörde, der ROB, übermittelt. Wichtig zu wissen, die ROB ist in Bayern die zentrale Bewilligungsbehörde für die Approbation und die Berufserlaubnis von ­Angehörigen der Heilberufe aus dem Ausland (Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR und sogenannten Drittstaaten).

Neuer Ansatz wird weiterentwickelt

Für das neu aufgestellte KP-Team der BLÄK ergab sich bei der Vorbereitung der KP ein weites Feld an organisatorischen Aufgaben: Neue Prüfungsräume mussten akquiriert und ausgestattet werden, eine ausreichend große Gruppe an interessierten Prüferinnen und Prüfer musste für diese Aufgabe gewonnen werden, Laiendarstellerinnen und -darsteller mussten für ihre Rolle als „Prüfungspatienten“ verpflichtet werden und schließlich galt es, ein ganzes Prüfungskonzept neu zu entwickeln, nach welchem im Laufe des kommenden Jahres 2027 die Kenntnisprüfungen in Bayern stattfinden sollen. Das ist erst der Auftakt. Gemeinsam mit den medizinischen Fakultäten wird das Prüfungskonzept in den nächsten Jahren konsequent weiterentwickelt. Die anstehende Evaluation liefert dafür die Basis, um die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Bayern auch in Zukunft zu garantieren.
Sandra Thier (BLÄK)

Kontakt
Bayerische Landesärztekammer 
Bereich Weiterbildung – Prüfungen/ Kenntnisprüfungen
E-Mail: kenntnispruefungen(at)blaek.de, Telefon: 089 4147-167

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