Befugnisse mit Details

"Meine BLÄK"-Portal

Weiterbildungsbefugnisse mit Details im „Meine BLÄK“-Portal im Internet verfügbar.

Die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns (WO) regelt, dass die Weiterbildung zu den Qualifikationen Facharzt, Schwerpunkt und Zusatzbezeichnung unter verantwortlicher Leitung befugter Ärzte erfolgt. Für die Befugnis sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an Inhalt, Ablauf und Ziel der Weiterbildung in der jeweiligen Qualifikation die Kriterien:

» Versorgungsauftrag (Anzahl sowie Erkrankungs- und Verletzungsarten der Patienten),
» Leistungsstatistik (Art und Anzahl der ärztlichen Leistungen) sowie
» personelle und materielle Ausstattung der Weiterbildungsstätte maßgebend.

Weiterbildungsbefugnisse werden auf Antrag durch den Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) erteilt, wobei sie auch mit Nebenbestimmungen versehen werden können. Die BLÄK hat ein Verzeichnis der Weiterbilder mit Angaben über den Umfang der Befugnis zu führen und dieses öffentlich zugänglich zu machen.

Die erteilten Befugnisse sind in der „Liste der weiterbildungsbefugten Ärztinnen/Ärzte gemäß Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns“ im Internetauftritt der BLÄK (www.blaek.de) unter „Weiterbildung“  „Befugnisse“ zu finden, nach den einzelnen Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen sowie den Zusatzweiterbildungen aufgelistet und können als PDF-Dokumente geöffnet und heruntergeladen werden. Dabei sind die Weiterbildungsbefugnisse nach Orten alphabetisch angeordnet, mit Angabe der Weiterbildungsstätte mit Anschrift, des Namens der Weiterbilder sowie des Umfanges der Befugnis. Weiter ist die Fassung der Weiterbildungsordnung, nach der diese Befugnis erteilt wurde sowie die zugehörige Befugnisnummer aufgeführt. Bei den einzelnen Befugnissen ist angegeben, ob sie mit Nebenbestimmungen erteilt worden sind. Der Inhalt und Umfang der Nebenbestimmungen ist in diesen öffentlich im Internet zugänglichen Listen nicht aufgeführt.  

Anmeldung mit Passwort

Um Ärztinnen und Ärzten die für ihre eigene Weiterbildung wichtigen Nebenbestimmungen in ihrer Gesamtheit zugänglich zu machen, hat die BLÄK im „Meine BLÄK“-Portal die Möglichkeit geschaffen, Weiterbildungsbefugnisse abzufragen und dabei auch die erteilten Nebenbestimmungen einzusehen.

Im „Meine BLÄK“-Portal findet sich diese Möglichkeit nach Anmeldung mit Passwort unter „Weiterbildung“ → „Befugnisdetails“. Nach einer einleitenden Seite (Abbildung 1), in der erläutert wird, dass Weiterbildungsbefugnisse auf der Grundlage verschiedener Fassungen der Weiterbildungsordnung beantragt und erteilt wurden und hierzu weitere Hinweise gegeben werden, führt der Button „Weiter“ auf die Suchmaske, wobei hier zwei Möglichkeiten geboten werden: Zum einen die „einfache Suche“, mit der nach der jeweiligen Qualifikationsart, dem Namen des Weiterbilders und dem Ort gesucht werden kann, zum anderen die sogenannte „erweiterte Suche“, die zusätzliche Suchkriterien zur Verfügung stellt, wie zum Beispiel die Mindestdauer der gesuchten Befugnisse, ob sie im stationären oder ambulanten Bereich erteilt wurden und sie ermöglicht weiterhin auch eine Umkreissuche um den Wohnort oder einen anderen Ort.


Abbildung 1

Abbildung 2 zeigt, dass der „fiktive Arzt“ Dr. med. Klaus D. Beck nach einem Weiterbilder namens Mustermann sucht und dabei keine weiteren Angaben gemacht hat. Nach dem Suchergebnis (Abbildung 3) verfügt Prof. Mustermann über drei Weiterbildungsbefugnisse, und zwar in der Basisweiterbildung Chirurgie, in Plastischer und Ästhetischer Chirurgie sowie in der Zusatzweiterbildung Handchirurgie, erteilt nach WO 2004. Die Umfänge der Befugnisse sind jeweils angegeben, das Suchergebnis kann auch als PDF erstellt und heruntergeladen werden, wenn das PDF-Symbol am rechten Bildschirmrand angeklickt wird.


Abbildung 2


Abbildung 3

Weitere Detailinformationen

Zu diesen Befugnissen gibt es weitere Detailinformationen, die über den entsprechenden Link rechts neben der Befugnis abrufbar sind. Abbildung 4 zeigt die Details der Befugnis in der Basisweiterbildung Chirurgie: Der Umfang beträgt 24 Monate im stationären Bereich, somit „voll“. Nach den Bestimmungen der WO setzt sich die Basisweiterbildung Chirurgie bei 24 Monaten Mindestweiterbildungszeit aus sechs Monaten Notfallaufnahme, sechs Monaten Intensivmedizin und zwölf Monaten Chirurgie zusammen (Abschnitt B Nr. 7 WO). Somit umfasst die vorliegende Weiterbildungsbefugnis von 24 Monaten also auch die Notfallaufnahme und die Intensivmedizin, was bei „Umfang“ aufgeführt ist. Könnte die Intensivmedizin innerhalb dieser Weiterbildungsbefugnis nicht vermittelt werden, würde der Umfang lediglich 18 Monate betragen und es würde der Hinweis erfolgen, dass die Intensivmedizin nicht enthalten ist.


Abbildung 4

Weiter ist angegeben, zu welchem Datum und für welche Weiterbildungsstätten die Befugnis erteilt wurde. In diesem Fall ist dies lediglich eine Weiterbildungsstätte. Befugnisse können jedoch auch für mehrere Weiterbildungsstätten erteilt werden, die dann an dieser Stelle entsprechend aufgeführt werden. Zu dem Punkt „Rotationen“ ist ausgeführt, dass innerhalb der 24-monatigen Weiterbildungszeit sechs Monate in der Intensivmedizin unter Leitung von Herrn Prof. Mustermann und sechs Monate in der Notfallaufnahme unter der Leitung von Frau Prof. Musterfrau abgeleistet werden müssen. Auf diese Rotationen beziehen sich auch die aufgeführten „sonstigen Nebenbestimmungen“, in denen festgelegt ist, dass sich die erteilte Weiterbildungsbefugnis von 24 Monaten dann entsprechend verringert, wenn die jeweiligen Rotationen nicht durchgeführt werden. Wird also beispielsweise die sechsmonatige Weiterbildungszeit in der Intensivmedizin nicht durchgeführt, können auf der Grundlage dieser Befugnis bei Herrn Prof. Mustermann auch nur 18 Monate Weiterbildung abgeleistet werden. Um nähere Informationen zu den Weiterbildern und Weiterbildungsstätten zu erhalten, bei denen die Rotationen durchgeführt werden, kann über die angegebenen Links (Details) direkt auf diejenigen Befugnisse zugegriffen werden, die den Rotationen zugrunde liegen.

Auch diese Seite kann als PDF erstellt und heruntergeladen werden.

Mit dieser Möglichkeit hat die BLÄK ein Instrument geschaffen, das für die Weiterbildung wichtige Daten der bestehenden Weiterbildungsbefugnisse zugänglich macht, um damit sicherzustellen, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung über diejenigen Informationen zu den Weiterbildungsbefugnissen verfügen, die sie zur Planung und Durchführung ihrer Weiterbildung benötigen. Derzeit sind monatlich über 1.000 Zugriffe zu verzeichnen.

 

 

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