Arbeitstagung in Bad Kissingen
Arbeitstagung in Bad Kissingen
Im Regentenbau des Staatsbades Bad Kissingen begann die Arbeitstagung traditionell mit den Berichten des Präsidiums der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) – im Anschluss an die Totenehrung, in welcher den im vergangenen Jahr in Bayern verstorbenen Persönlichkeiten gedacht wurde. Im Rahmen der Konferenz stellte das Präsidium einen Leitantrag, der mit „Für ein krisenfestes und nachhaltiges Gesundheitswesen“ überschrieben war.

Abb. 2: Dr. Gerald Quitterer: Reform der Approbationsordnung, mehr Koordination in der Versorgung und strengere Regulierung der iMVZ im Fokus.
Bericht des Präsidenten Quitterer
Beim 84. Bayerischen Ärztinnen- und Ärztetag in Bad Kissingen eröffnete Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), die Tagung mit einem umfassenden Überblick über die aktuelle gesundheitspolitische Lage und die dringend notwendigen Reformen. Im Mittelpunkt seines Berichts standen die Beschlüsse des Deutschen und des Bayerischen Ärztetags sowie die Forderung an die Politik, diese nun zügig umzusetzen.
Neue Approbationsordnung weiterhin nicht in Sicht
Zentrales Thema war die seit Jahren geforderte Reform der Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte. Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erneut aufgefordert, innerhalb der nächsten zwölf Monate die neue Approbationsordnung gemeinsam mit Bund und Ländern endlich umzusetzen. Ziel müsse eine praxis-
nähere Ausbildung mit stärkerer Ausrichtung auf die ambulante Versorgung sein. Trotz breiter Zustimmung aller Beteiligten sei die Reform weiterhin nicht in der Vorhabenplanung des BMG enthalten. Auch über die Finanzierung bestünden noch Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern. Quitterer mahnte, eine Reform, die alle Akteure befürworten, dürfe nicht erneut aufgeschoben werden.
Mehr Koordination in der Versorgung
Ein weiteres Schwerpunktthema der ärztlichen Selbstverwaltung ist die bessere Koordination in der Patientenversorgung. Bereits der 128. Deutsche Ärztetag 2024 hatte hierzu Beschlüsse gefasst und die Einführung eines primärärztlichen Systems sowie Reformen der Akut- und Notfallversorgung gefordert. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat dazu im Juni 2024 das Konzeptpapier „Koordination und Orientierung in der Versorgung“ vorgelegt. Auch die BLÄK brachte dieses Anliegen in ihr Forderungspapier an die neue Bundesregierung ein. Die Patientinnen und Patienten müssten künftig zielgerichteter in die passende Versorgungsebene gelangen – dafür brauche es koordinierte Strukturen.
Strengere Regulierung von iMVZ notwendig
Zu Beginn des Themenblocks verwies Quitterer auf die entsprechenden Beschlüsse des Deutschen und des Bayerischen Ärztetags. Ein iMVZ-Regulierungsgesetz sei zudem im Koalitionsvertrag von SPD und Union angekündigt, tauche jedoch in der aktuellen Vorhabenplanung des Bundesgesundheitsministeriums bislang nicht auf.
Besonders eindringlich warnte Quitterer vor den zunehmenden Übernahmen von Arztpraxen durch investorengetragene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ). „Wenn Kapitalrendite das ärztliche Handeln bestimmt, gerät die Therapiefreiheit in Gefahr“, betonte er. In Bayern seien in den vergangenen Jahren Hunderte Praxen von Private-Equity-Gesellschaften übernommen und in Kettenstrukturen überführt worden – mit Renditeerwartungen von bis zu 20 Prozent. Die BLÄK habe gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) und weiteren Partnern in einer gemeinsamen Erklärung ihre Forderungen bekräftigt: Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, Stärkung der ärztlichen Unabhängigkeit, Verhinderung von Monopolstellungen und ein Verbot fremdkapitalgetriebener Praxisaufkäufe. Nur klare gesetzliche Regeln könnten die Freiberuflichkeit wirksam schützen.
Gesundheitswesen unter Druck – Strukturreformen notwendig
Im weiteren Verlauf seines Berichts ging der Präsident auf die finanzielle Schieflage der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Steigende Ausgaben, versicherungsfremde Leistungen und eine unsichere Finanzbasis würden das System zunehmend belasten. Kurzfristige Zuschüsse des Bundes könnten die strukturellen Defizite nicht beheben. Nötig seien nachhaltige Strukturreformen und eine klare Aufgabentrennung zwischen beitrags- und steuerfinanzierten Leistungen.
Leitantrag des Präsidiums: Für ein krisenfestes und nachhaltiges Gesundheitswesen
Vor diesem Hintergrund stellte Quitterer den Leitantrag des Präsidiums vor, der die zentralen Herausforderungen bündelt: Förderung des ärztlichen Nachwuchses, Stärkung der ambulanten Versorgung, strukturelle Entlastung der GKV, eine nachhaltige Krankenhausreform, die Regulierung von iMVZ, mehr Koordination in der Versorgung sowie Maßnahmen zur Krisenfestigkeit des Gesundheitswesens. Demografie, Fachkräftemangel, Finanzdruck und globale Krisen verlangten tiefgreifende Reformen in allen Versorgungsbereichen.
Ärztliche Expertise in Gremien und politische Gespräche
Zum Schluss seines Berichts hob Quitterer die vielfältigen Beiträge der BLÄK in gesundheitsrelevanten Arbeitsgruppen hervor – etwa im Bündnis Hitzeschutz Bayern, im Bayerischen Landesgesundheitsrat oder beim kürzlich vorgestellten Masterplan Prävention der Staatsregierung. Auch in Initiativen zur Resilienz des Gesundheitswesens, zu Public Health und zur Gesundheitskompetenz in Schulen bringe die Kammer ihre Expertise aktiv ein. Berufspolitisch setze sich das Präsidium nicht nur für zentrale Themen der Ärzteschaft ein, sondern engagiere sich auch für kleinere, spezifische Anliegen – wie etwa die angemessene Vergütung der ärztlichen Beurteilung einer Gewahrsamstauglichkeit, die nur wenige Kolleginnen und Kollegen betreffe, für die sie aber von Bedeutung sei. Hinzu komme ein intensiver Austausch mit Bundestagsabgeordneten, dem Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags und der
Bundesregierung.
Abschließend verwies Quitterer auf die Leistungsbilanz der Kammer: Unter anderem mit über 4.000 Einzelprüfungen in der Weiterbildung, mehr als 3.000 Fachsprachenprüfungen und rund 80.000 anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im vergangenen Jahr.

Abb. 3: Dr. Andreas Botzlar: Deutliche Kritik an der Krankenhausreform, insbesondere an der vorgesehenen Vorhaltefinanzierung.
Bericht des 1. Vizepräsidenten Botzlar
Dr. Andreas Botzlar, 1. Vizepräsident der BLÄK, übte in seinem Bericht deutliche Kritik an der Krankenhausreform. Die vorgesehene Vorhaltefinanzierung ändere seiner Einschätzung nach wenig an der bestehenden Kommerzialisierung des stationären Sektors, da das fallzahlabhängige DRG-System im Kern reproduziert werde. Gleichzeitig würden zusätzliche Kontrollbürokratien geschaffen.
In Bayern bestehe außerdem die Gefahr, dass Kliniken aufgrund schwer erfüllbarer Vorgaben bestimmte Leistungsgruppen nicht mehr zugewiesen werden und dadurch bedarfsnotwendige Versorgungsstrukturen wegfallen – nicht aufgrund mangelnder Qualität, sondern infolge bürokratischer Hürden. Zwar sehe das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das im März kommenden Jahres in Kraft treten soll, Ausnahmeregelungen vor, doch bleibe das Risiko bestehen. Vor diesem Hintergrund bezeichnete Botzlar auch die geplanten Einsparziele im Krankenhausbereich in Milliardenhöhe als unrealistisch. Schon heute arbeite das medizinische Personal unter hoher Belastung und bei vergleichsweise geringer Vergütung. „Die Versorgung wird vielfach nur durch die intrinsische Motivation und moralische Verpflichtung der Beschäftigten aufrechterhalten“, so der Vize.
Ein Schwerpunkt seines Berichts lag auf der ärztlichen Fortbildung. Die Zahl der Fortbildungsveranstaltungen der BLÄK sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, gleichzeitig habe die Zahl der Teilnehmenden pro Veranstaltung abgenommen. Unter anderem habe die BLÄK 2025 neue Fortbildungen zu den Themen „Klimasensible Gesundheitsberatung“, „pädiatrische Notfälle“ und „präklinisches Traumamanagement“ auf den Weg gebracht; für 2026 seien neue Fortbildungen zur Arbeits-, Betriebs- und Sozialmedizin geplant.
Mit Blick auf die Prävention unterstrich Botzlar die Notwendigkeit, Gesundheitskompetenz in den Schulen zu stärken. Zu diesem Zweck habe die BLÄK im April einen Runden Tisch einberufen. Zudem habe die Kammer wiederholt auf die Bedeutung der Hitzeprävention hingewiesen und dazu aufgerufen, bei hohen Temperaturen auf (Sport-)Veranstaltungen zu verzichten.
Ebenso war die zunehmende Gewalt gegen medizinisches Personal Thema seines Berichts. Verbale und physische Übergriffe hätten in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen – befördert durch gesellschaftliche Verrohung und unerfüllte Erwartungen an die Gesundheitsversorgung. Dies müsse als gesamtgesellschaftliches Problem verstanden und von der Politik stärker adressiert werden.
Abschließend betonte Botzlar die internationale Perspektive: Im Vergleich zu vielen Ländern sei das deutsche Gesundheitssystem trotz aller Herausforderungen leistungsfähig. Es müsse jedoch aktiv verteidigt und weiterentwickelt werden – insbesondere, da ein funktionierendes Gesundheitswesen eine tragende Säule der Demokratie darstelle.

Abb. 4: Dr. Marlene Lessel: Hauptthemen – Qualitätssicherung, Patientensicherheit und Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF).
Bericht der 2. Vizepräsidentin Lessel
Dr. Marlene Lessel, 2. Vizepräsidentin der BLÄK, schilderte in ihrem Bericht zunächst die umfassenden Aufgaben der BLÄK im Bereich Qualitätssicherung und Patientensicherheit. 2024 seien insgesamt 364 blutproduktegewinnende bzw. -anwendende Einrichtungen zur Abgabe eines Jahresberichts verpflichtet gewesen, deren Prüfung durch die BLÄK erfolgt sei. Von den eingegangenen 361 Berichten seien 346 als ordnungsgemäß bewertet worden. „Die hohe Zahl ordnungsgemäßer Berichte zeigt, dass die Einrichtungen ihrer Verantwortung bei der Anwendung von Blutprodukten sehr gewissenhaft nachkommen“, erklärte die Vizepräsidentin. Zudem seien im Jahr 2024 insgesamt 23 reproduktionsmedizinische (IVF-)Zentren in Bayern zur Teilnahme an der Qualitätssicherung (QS) verpflichtet gewesen. Die Bewertung der QS-Daten sei durch Expertinnen und Experten der Fachgruppe Südwest im Juni 2025 erfolgt. Lessel berichtete weiter, dass die Qualitätssicherungs-Kommission Substitutionsberatung der BLÄK den Vorstand in suchtmedizinischen Fragen berate und Einrichtungen bei Versorgungsproblemen vor Ort unterstütze. Schwerpunkte im Berichtsjahr seien die Entbürokratisierung der Substitution sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Gefängnismedizin gewesen. Zudem habe die BLÄK an den neuen Grundsätzen der Bayerischen Staatsregierung zu Sucht und Drogen mitgewirkt und sich im Suchtforum 2025 mit dem Thema Cannabis befasst.
Lebendorganspende – Trends & Reformvorhaben
Im Anschluss präsentierte Lessel Trends und Reformvorhaben im Bereich der Lebendorganspende. Bei der Lebendorganspende in Bayern zeigten sich weiterhin deutliche Geschlechterunterschiede: Frauen spendeten häufiger als Männer, 2024 habe der Anteil bei 70 Prozent Frauen zu 30 Prozent Männern gelegen. Umgekehrt seien die Empfangenden überwiegend männlich (2024: 69 Prozent Männer; 1. Halbjahr 2025: 55 Prozent). „Das BMG hat am 14. Juli 2025 einen neuen Referentenentwurf zur Novellierung der Lebendorganspende vorgelegt, der unter anderem Spenden ‚über Kreuz‘ zwischen unterschiedlichen Paaren ermöglichen und die bisherige Einschränkung, Nierenspenden nur bei fehlendem Spenderorgan eines Verstorbenen vorzunehmen, aufheben soll. Zudem sind Anpassungen beim Organspende-Register und die Anbindung von Gewebeeinrichtungen vorgesehen.“, so Lessel.
Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF)
„Die 2020 gegründete Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung (KoStF) der KVB und der BLÄK umfasst bislang 20 Verbünde. Damit setzen wir uns dafür ein, die ambulante Weiterbildung zu stärken.“, schilderte Lessel. Weitere vier Verbünde stünden kurz vor Abschluss, darunter drei im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin, sowie einer in Urologie. Neu etablierte Fachgebiete seien Frauenheilkunde und Geburtshilfe in Senden, sowie Innere Medizin – Kardiologie in Dorfen. Mit dem länderübergreifenden Verbund „NextGen Gyn“ wollten sechs Kliniken und Praxen in der Region Ulm, Neu-Ulm, Alb-Donau-Kreis und Allgäu dem Fachkräftemangel in der Frauenheilkunde begegnen und jungen Ärztinnen und Ärzten eine moderne, strukturierte Facharztweiterbildung direkt vor Ort ermöglichen (siehe Seite 525). Die KoStF der BLÄK unterstütze das Projekt fachlich und organisatorisch.

Abb. 5: Boris Ott berichtete aus dem Workshop „Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte“ über KoStA und KoStF.

Abb. 7: Die Vorsitzenden Dr. Matthias Kaufmann, Dr. Florian Gerheuser und Andreas Fuchs bei der Berichterstattung ihrer Workshop-Tätigkeit: „Ausschuss für Hochschulfragen“, Ausschuss „Angestellte Ärztinnen und Ärzte“ und Ausschuss „Ambulant-stationäre Versorgung“ (v. li.).
Ausschüsse und Workshops
Die Vorsitzenden der vier dem Bayerischen Ärztinnen- und Ärztetag vorgeschalteten Ausschüsse berichteten über die Diskussionen und Anträge der vorbereitenden Workshops (siehe Berichte auf Seite 518 f.). Die Delegiertenversammlung startete mit über 65 Anträgen zum TOP 2 in den Samstagnachmittag. Die Anträge waren untergliedert in die Unterpunkte „Gesundheitspolitik“, „Gesundheitspolitik – Arbeit“, „Notfallversorgung“, „Weiterbildung“, „Medizinisches Assistenzpersonal“, „Physician Assistant (PA)“, „Kinder- und Jugendgesundheit“, „GKV“, „Tätigkeit der Körperschaft“, und „Verschiedenes“. Nachzulesen sind die Beschlüsse auf den Seiten 508 ff.

Abb. 6: Blick auf die erste Reihe des Podiums.
Änderung der Weiterbildungsordnung
Die Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 16. Oktober 2021 (WBO 2021) wurde in mehreren Punkten geändert. Mit den beschlossenen Anpassungen setzt die BLÄK Beschlüsse des 129. Deutschen Ärztetages um, vereinheitlicht und präzisiert bestehende Regelungen und ergänzt eine neue Zusatz-Weiterbildung. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Änderungen Abschnitt A
Künftig wird das Führen eines digitalen Logbuchs (eLogbuch) verpflichtend, um bundesweit einheitliche Dokumentations- und Auswertungsstandards zu gewährleisten. Für rein kursbasierte Zusatz-Weiterbildungen ist kein Logbuch erforderlich. Außerdem wurde der Begriff „Stationäre Akutversorgung“ definiert, um ihn in Facharzt-Weiterbildungen einheitlich zu verwenden.
Fallseminare müssen künftig nicht mehr zwingend durch einen Weiterbildungsbefugten geleitet werden. Jedoch ist eine vorherige Anerkennung von Fallseminar und ärztlicher Leitung durch die Bayerische Landesärztekammer wie bei Kurs-Weiterbildungen erforderlich. Zudem wurde klargestellt, dass Fehlzeiten nur dann angerechnet werden können, wenn im entsprechenden Kalenderjahr auch tatsächlich ärztliche Weiterbildung stattgefunden hat.
Bisher konnte eine Weiterbildungsbefugnis für den Erwerb einer Facharztbezeichnung und/oder einer zugehörigen Schwerpunktbezeichnung sowie einer Zusatzbezeichnung erteilt werden. Diese Regelung wird insoweit angepasst, dass zwar unverändert Weiterbildungsbefugnisse für maximal drei Bezeichnungen erteilt werden können; zusätzlich zur Befugnis für eine Facharzt-Weiterbildung können nun jedoch auch Befugnisse für zwei Schwerpunktbezeichnungen oder alternativ für zwei Zusatz-Weiterbildungen erteilt werden.
Zudem erhält der Vorstand der BLÄK die Möglichkeit, Richtlinien sowohl für das Anerkennungsverfahren als auch für das Prüfungsgeschehen zu erlassen, um die Verfahren transparenter und nachvollziehbarer zu gestalten.
Änderungen Abschnitt B
Inhaltlich wurden die allgemeinen Weiterbildungsinhalte, die bei sämtlichen Facharzt-Weiterbildungen zu erwerben sind, überarbeitet: So entfällt die Handlungskompetenz „Ärztliche Leichenschau“, da diese nicht in ausnahmslos allen Facharzt-Weiterbildungen vollumfassend vermittelbar ist. Grundsätzlich ist die Leichenschau bereits Bestandteil der ärztlichen Ausbildung. Aus der Handlungskompetenz „Impfwesen/Durchführung von Schutzimpfungen“ wurde die kognitive und Methodenkompetenz „Impfwesen“.
In einzelnen Facharzt-Weiterbildungen wurden fachliche Anpassungen vorgenommen. In der Humangenetik wird das bisher verpflichtende Fremdjahr in der unmittelbaren Patientenversorgung durch zwölf Monate Weiterbildung, die in der Humangenetik oder aber in anderen Gebieten abgeleistet werden können, ersetzt. In der Inneren Medizin und Infektiologie können künftig bis zu zwölf Monate der Zusatz-Weiterbildung Infektiologie angerechnet werden; zudem wurde die Übergangsfrist zum Erwerb der Bezeichnung von zwei auf fünf Jahre verlängert. In den internistischen Facharzt-Weiterbildungen (13.2 – 13.10) wird der Anteil der stationären Weiterbildung von 24 auf 18 Monate reduziert, um die ambulante Weiterbildung zu stärken.
Änderungen Abschnitt C
Neu eingeführt wurde die Zusatz-Weiterbildung Krankenhaushygiene, die die bisherige curriculare Fortbildung ablöst. Sie umfasst 200 Stunden Kurs-Weiterbildung (Grund- und Aufbaukurs) sowie eine praktische Weiterbildung und richtet sich an Fachärztinnen und Fachärzte aus Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung. Ziel ist die Qualifizierung für Prävention, Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen, Hygienemanagement sowie Ausbruchsprävention.
In der Zusatz-Weiterbildung Sozialmedizin wurden ausgewählte Richtzahlen gestrichen.
Die Übergangsbestimmungen für die mit der WBO 2021 neu eingeführten Zusatz-Weiterbildungen, darunter Ernährungsmedizin, Immunologie, Sexualmedizin und Transplantationsmedizin, werden herausgenommen, da die entsprechenden Übergangszeiträume bereits abgelaufen sind.
Darüber hinaus wurden in Abschnitt B und C zahlreiche redaktionelle Korrekturen und Vereinheitlichungen vorgenommen – etwa in Schreibweisen und Fachbegriffen.
Änderung der Berufsordnung
Die Delegierten beschlossen eine Änderung der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns. In § 24 „Verträge über ärztliche Tätigkeit“ wird nach Satz 1 „Der Arzt soll alle Verträge über seine ärztliche Tätigkeit, insbesondere die, die geeignet sind, die ärztliche Unabhängigkeit in Diagnostik und Therapie in Frage zu stellen, weil sie beispielsweise Honorar, Entlohnung oder Bonuszahlungen verknüpfen, vor Abschluss der Kammer vorlegen, damit geprüft werden kann, ob die beruflichen Belange gewahrt sind“, folgender Satz 2 eingefügt: „Bei Vorliegen von Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen berufliche Belange sind auf Verlangen der BLÄK Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, dieser sämtliche Vereinbarungen gemäß Satz 1 der BLÄK vorzulegen“.
Mit dieser Ergänzung soll die Aufsichtsfunktion der ärztlichen Selbstverwaltung insbesondere bei sogenannten „Plattformverträgen“ – zum Beispiel in der Telemedizin oder Cannabisversorgung –, sowie bei Zielvereinbarungen gestärkt werden.
Änderung der Gebührensatzung der BLÄK
Der 84. Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag beschloss auf Antrag des Vorstands eine Änderung der BLÄK-Gebührensatzung. Hintergrund sind insbesondere die Anpassungen an neue Fortbildungs- und Prüfungsregelungen sowie die Einführung zusätzlicher Verfahren im Bereich der beruflichen Qualifikationsfeststellung.
Konkret wurde im Gebührenverzeichnis die bisherige Position zur „Abschlussprüfung“ präzisiert und auf „praktisch-mündliche Prüfungen und deren Wiederholungsprüfungen“ erweitert. Zugleich wurde die Gebührenspanne von bislang 100 bis 300 Euro auf 200 bis 300 Euro angehoben, um den gestiegenen Prüfungsaufwand abzubilden.
Neu aufgenommen wurde eine Gebührenposition für Fort- und Weiterbildungsprüfungen, Modulprüfungen und Wiederholungsprüfungen (60 bis 150 Euro). Ebenfalls neu eingeführt wurde eine Gebührenziffer für das Verfahren zur Feststellung und Bescheinigung individuell erworbener beruflicher Handlungsfähigkeit nach §§ 50b – 50d des Berufsbildungsgesetzes (Validierungsverfahren). Hierfür wurde eine Gebührenspanne von 1.100 bis 1.900 Euro festgelegt.
Mit diesen Anpassungen reagiert die BLÄK auf die im Februar 2025 beschlossene und vom Staatsministerium genehmigte neue Fortbildungsprüfungsordnung zum/zur Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung sowie auf die Einführung des Validierungsverfahrens nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Änderungen der Gebührensatzung treten am 1. Januar 2026 in Kraft.
Finanzen
Zu Beginn des Tagesordnungspunkts Finanzen informierte Hauptgeschäftsführer Frank Dollendorf wieder über den aktuellen Stand der Agenda „BLÄK 2028 – Fit für die Zukunft“. Er betonte, dass sich die Kammer derzeit inmitten eines umfassenden Modernisierungs- und Transformationsprozesses befinde, dessen Ziel es sei, die Organisation nachhaltig zu stärken und zukunftsfähig auszurichten. Im Mittelpunkt stehen dabei die Optimierung interner Abläufe, der Ausbau digitaler Prozesse sowie die Förderung einer modernen und transparenten Führungskultur. Zahlreiche Projekte seien bereits erfolgreich umgesetzt oder in der Umsetzung, weitere würden schrittweise folgen. Dollendorf unterstrich, dass die Agenda BLÄK 2028 kein Selbstzweck sei, sondern die Antwort auf die zentrale Frage, wie die Kammer ihre Aufgaben effizienter, serviceori-entierter und mit Blick auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder wahrnehmen könne.
André Zolg, Geschäftsführender Arzt und Leiter des Bereichs Weiterbildung der BLÄK, informierte anschließend über den aktuellen Sachstand der Veränderungen im Bereich Weiterbildung.
Noch vor Eintritt in die Tagesordnung bat Präsident Quitterer im Einvernehmen mit dem Vorstand der BLÄK die Vollversammlung, den Tagesordnungspunkt 4.5 „Aussprache zur Beitragsordnung“ aufzunehmen. Dem Antrag wurde zugestimmt, der TOP wurde im Rahmen des Themenblocks Finanzen behandelt. Hintergrund war der Wunsch, nach den anhaltenden Diskussionen um die Beitragsordnung der BLÄK, Raum für einen offenen Austausch zu geben.
Zu Beginn des Tagesordnungspunkts stellte Rechtsanwalt Dr. Tom Erdt den verfassungsrechtlichen Rahmen der gesetzlichen Mitgliedschaft und Beitragspflicht dar. Im Anschluss folgte eine sachliche und konstruktive Aussprache unter den Delegierten. Alle hierzu eingebrachten Anträge wurden entweder von den Antragstellenden zurückgezogen oder mit Nichtbefassung abgestimmt.
Dr. Ulrich Schwiersch, Vorsitzender des Finanzausschusses der BLÄK, berichtete im Anschluss. Der vorgelegte Rechnungsabschluss 2024 der BLÄK, der Erträge in Höhe von 43.672.299,92 Euro und Aufwendungen in Höhe von 47.545.766,76 Euro aufweist, wurde vom 84. Bayerischen Ärztinnen- und Ärztetag angenommen. Der Abschluss des Investitionshaushalts 2024 in Höhe von 728.704,20 Euro wurde ebenfalls angenommen. Der Vorstand der BLÄK wurde für das Jahr 2024 entlastet. Mit der Prüfung der Betriebsführung und der Rechnungslegung der BLÄK für das Geschäftsjahr 2025 gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, beauftragt. Für das Geschäftsjahr 2025 beschloss der Ärztetag einen Haushaltsplan, der Erträge in Höhe von 54.383.000,00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 56.882.000,00 Euro vorsieht. Der Investitionshaushalt in Höhe von 1.200.000,00 Euro wurde ebenfalls angenommen. Der Beitrag für das Jahr 2026 beträgt unverändert 0,46 vom Hundert (v. H.) der Beitragsbemessungsgrundlage.
Bayerische Ärzteversorgung
Dr. Lothar Wittek, Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Bayerischen Ärzteversorgung (BÄV), berichtete über die Entwicklung der BÄV im Jahr 2024. Im Vergleich zu 2014 sei die Anzahl der aktiven Mitglieder von 88.437 auf 105.108 (plus 19 Prozent) angestiegen. Das Beitragsaufkommen habe sich um 48 Prozent erhöht – von 1.125 Millionen Euro auf 1.661 Millionen Euro. 2024 hätten die 45.117 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger insgesamt 1.363 Millionen Euro an Versorgungsleistungen erhalten. Insgesamt seien die Kapitalanlagen in 2024 auf 31.032 Millionen Euro angestiegen, 2014 waren es noch rund 19.645 Millionen Euro. Die Nettoverzinsung habe 2024 bei 3,59 Prozent gelegen (Vorjahr: 3,52 Prozent). Wittek verdeutlichte, dass der Rechnungszins stets übertroffen wurde und auch wenn die Inflationsrate durch die Dynamisierung nicht erreicht wurde, stehe man „nach wie vor sehr gut da“. Denn ganz entscheidend sei dabei, dass bei der BÄV bereits von einem hohen Niveau aus dynamisiert wird.
Digitale Kammerwahl
Der BÄT beschloss, die Wahl der Delegierten zur BLÄK im Jahr 2027 vollständig digital durchzuführen. Zugleich beauftragte der BÄT die Kammer, die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten – insbesondere die Anpassung der Wahlordnung.
86. BÄT findet in Dinkelsbühl statt
Zum Abschluss der Tagung wurden die Abgeordneten und Ersatzabgeordneten für den 130. Deutschen Ärztetag 2026 in Hannover gewählt. Außerdem wurde im Ausschuss „Ambulant-stationäre Versorgung“ der BLÄK ein Mitglied nachbesetzt.
Der 85. Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag findet vom 23. bis zum 25. Oktober 2026 in Berchtesgaden (Oberbayern) statt. Im Jahr 2027 tagt der Bayerische Ärztinnen- und Ärztetag vom 8. bis zum 10. Oktober in Dinkelsbühl (Mittelfranken).
Nils Härtel, Julia Schäfer und Florian Wagle (alle BLÄK)
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