Im Beitrag „E-Health-Gesetz – neue Anwendungen für Ärzte und Versicherte kommen“ (Bayerisches Ärzteblatt 5/2016, Seite 222 f.) wurden die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (wie zum Beispiel Notfalldaten, Medikationsplan) und deren gesetzlich vorgegebene Einführungstermine vorgestellt. Um diese neuen Anwendungen zu nutzen, brauchen Ärztinnen und Ärzte den elektronischen Arztausweis (eArztausweis).
So wie sich der neue elektronische Personalausweis in den vergangenen Jahren durchgesetzt hat,...
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