Die lange Bank der Entscheidungen

Dr. Gerald Quitterer

Vom 26. bis 28. Oktober findet in der Meistersingerhalle in Nürnberg der 77. Bayerische Ärztetag statt. Wir freuen uns auf Grußworte von Melanie Huml (CSU), Staatsministerin für Gesundheit und Pflege sowie des Nürnberger Oberbürgermeisters Dr. Ulrich Maly bei der Auftaktveranstaltung am Freitagabend.

Interessant wird sicherlich auch das Impulsreferat von Professor Dr. Matthias S. Fifka, Leiter des Instituts für Wirtschaftswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), zum Thema „Zwischen Regulierung und Selbstbestimmung – Werteorientierung im Arztberuf“.

Darum geht es doch. Wohin geht die Profession Arzt? Warum haben wir Nachwuchsprobleme? Warum werden Haus- und Facharztpraxen nicht mehr nachbesetzt und warum finden die Klinken nicht genug Ärztinnen und Ärzte?

Zwar greift die Niederlassungsförderung seitens der Bayerischen Staatsregierung und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, gibt es Stipendienprogramme, Famulatur- und Weiterbildungsförderungen, Nachwuchstage und Informationsveranstaltungen an den Universitäten. Dennoch genügen diese Anstrengungen anscheinend nicht, einige Entscheidungen werden auf die lange Bank geschoben.

Was fehlt, sind mutige Schritte, wie zum Beispiel, den Masterplan Medizinstudium 2020 endlich umfänglich umzusetzen, oder den Zugang zum Medizinstudium so zu reformieren, dass die Abiturnote tatsächlich in den Hintergrund rückt. Vor allem aber, mehr universitäre Studienplätze für Medizin zu schaffen, damit nicht der Mediziner über Bachelor- und Masterstudiengänge oder gar der „Physician Assistant“ eines Tages den Arzt heutiger Profession ersetzen.

Regulierung also dort, wo sie erforderlich ist, aber nicht dort, wo sie die Selbstverwaltung gängelt, so wie derzeit im geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetz, oder dort, wo sie Ärztinnen und Ärzte unter Druck setzt, wie beispielsweise beim angedrohten Honorarverlust im Zusammenhang mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur.

Dazu ist auch erforderlich, bei der Regierung von Oberbayern so viele Stellen zu schaffen, dass nicht 1.375 Anträge auf Approbation seit Jahren unerledigt bleiben, oder dafür zu sorgen, dass der Beschluss des diesjährigen Deutschen Ärztetages, für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten eine Prüfung analog dem Staatsexamen einzuführen, umgesetzt wird.

Selbstbestimmung letztlich bedeutet für die Ärztekammern aktuell die Umsetzung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages zur Musterberufsordnung und zur Musterweiterbildungsordnung. Beide werden wieder zentrale Themen bei der Arbeitstagung am Samstag und Sonntag sein.

Weiterbildungsordnung

Ein Kernthema der Bayerischen Landesärztekammer ist die ärztliche Weiterbildung. Dieser Punkt steht deshalb seit Jahren auf der Tagesordnung Bayerischer Ärztetage. Auf Bundesebene wird ebenfalls seit Jahren an einer Neugestaltung der Muster-Weiterbildungsordnung gearbeitet und sowohl 2017 als auch 2018 hat der Deutsche Ärztetag Beschlüsse dazu gefasst, die nun eine Umsetzung auf Länderebene ermöglichen. Der „Temporäre Ausschuss zur Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung“ in Bayern hat dazu in intensiven Beratungen zu einem guten Konsens gefunden und einen entsprechenden Antrag formuliert. Wir haben jetzt die Chance, in Bayern wesentliche Vorgaben der neuen Muster-Weiterbildungsordnung umzusetzen und damit der jungen Generation von Ärztinnen und Ärzten den Weg in die kompetenzbasierte Weiterbildung zum Facharzt zu ermöglichen.

Berufsordnung

Bei der Berufsordnung stehen zwei Änderungen auf der Tagesordnung: Die Erweiterung der Fernbehandlungsmöglichkeiten und die Stärkung der ärztlichen Unabhängigkeit. Abzustimmen ist über eine neue Formulierung des Paragrafen 7, Absatz 4 zur „ausschließlichen Fernbehandlung“. Hierzu hat der Vorstand einen Leitantrag vorbereitet, der eine ausschließliche Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien unter bestimmten Voraussetzungen zulässt. Vorausgegangen waren auch dazu die Beschlüsse des diesjährigen Deutschen Ärztetages. Seitens der Kammer fordern wir hier allerdings beispielsweise eine Regulierung durch das Ministerium in Form einer statusbildenden Befugnisnorm im Heilberufe-Kammergesetz, um die Voraussetzungen, nach denen ein Arzt Fernbehandlung durchführen darf, selbst bestimmen zu können. Dies ganz im Sinn von „zwischen Regulierung und Selbstbestimmung“.

Ich freue mich auf einen spannenden und informativen Bayerischen Ärztetag in Nürnberg. Über die gefassten Beschlüsse werden wir zeitnah auf unserer Internetseite www.blaek.de und in der November-Ausgabe des „Bayerischen Ärzteblatts“ informieren.

Autor
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der BLÄK

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